Prozess in Vorarlberg

Mord an Schwangerer: Angeklagter stritt Tat ab

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28-Jähriger gab an, in der Tatnacht in seiner Wohnung geschlafen zu haben.

Jener 28-jährige Mann, der sich am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen des Mordes an seiner schwangeren Ex-Freundin verantworten musste, sah sich zu Prozessbeginn als unrechtmäßig beschuldigt. Er leugnete, wegen der Alimente mit der damals 28-Jährigen gestritten zu haben. Auch sein Verteidiger Martin Mennel sah einen Alimentestreit nicht als Motiv: "Da müsste es ja viele Morde geben."

Ungewöhnliches Statement

Zu Beginn des Prozesses ließ der vorsitzende Richter Martin Mitteregger mit einem ungewöhnlichen Statement aufhorchen. Er sprach den in großer Anzahl anwesenden Angehörigen der Ermordeten sein Mitgefühl aus, appellierte aber auch an Anwesende und Geschworene, den Angeklagten nicht vorzuverurteilen. "Er ist hier als Angeklagter, nicht als Verurteilter", wies Mitteregger auf das Rechtsprinzip der Unschuld hin.

Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 4. November 2015 in die Wohnung seiner allein lebenden Ex-Freundin in Frastanz (Bezirk Feldkirch) eingedrungen zu sein und die Schwangere mit bloßen Händen im Schlaf erwürgt zu haben. Dadurch starb auch das ungeborene Kind. Im Anschluss soll er - offenbar um die Tat zu vertuschen - mithilfe eines Brandmittels Feuer gelegt haben. Der Leichnam der Frau wurde von den Flammen erfasst. Staatsanwalt Philipp Höfle legt dem Mann aus der Dominikanischen Republik, der in Liechtenstein lebt, Brandstiftung, gewaltsamen Schwangerschaftsabbruch sowie Störung der Totenruhe zur Last.

"Keinerlei Beweise"

Bereits im Zuge der Eröffnungsplädoyers wurde deutlich, dass die Beweislage recht dünn sein dürfte. Verteidiger Mennel sprach von nur wenigen Indizien. Tatzeugen gibt es nicht, ebenso wurden keine belastenden Spuren am Tatort gefunden, die den Täter hätten überführen können. Es gebe "keinerlei Beweise", dass der zur Tatzeit arbeitslose Lagerarbeiter am Tatort war, und schon gar nicht, dass er der Täter sei. Das Motiv für den Mord, die Anklage sprach von einem Streit um künftige Alimente, hielt Mennel für absurd. Er betonte, es gäbe eine Menge ungewollter Schwangerschaften: "Deshalb bringen die Männer doch nicht diese Frauen um", gab er zu bedenken.

Die Indizienkette "in ungewöhnlich dichter Weise" ließ für den Staatsanwalt aber nur den Schluss zu, dass der Angeklagte die Taten begangen hat. An die Geschworenen plädierte er: "Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche. Die Verteidigung wird naturgemäß versuchen, Ihren Blick zu trüben."

Handy in Vorarlberg geortet

Der Angeklagte wiederholte bei seiner Einvernahme, nicht schuldig zu sein. In der Tatnacht habe er in seiner Wohnung in Liechtenstein fast durchgeschlafen und sei nicht in Vorarlberg gewesen. Nach mehrmaligen Nachfragen gab er dann doch zu, in der Nacht eine WhatsApp-Nachricht geschrieben zu haben. Mit den Pornos, die kurz nach 0.30 Uhr von seinem Handy aus konsumiert worden seien, habe er jedoch nichts zu tun. Das Handy habe wohl sein Mitbewohner mitgenommen. Konfrontiert mit einer Ortung seines Handys in der Tatnacht in Vorarlberg, verwies der 28-Jährige erneut auf seinen Mitbewohner.

Die Beziehung zu der Ermordeten beschrieb der Dominikaner als lose und rein sexuell. Die Nachricht, dass sie schwanger sei, habe er, der auch noch eine Beziehung zu einer anderen Frau unterhielt, per SMS erhalten. Weil ausgemacht war, dass die damals 28-Jährige verhüte, sei er schockiert gewesen. Künftige Alimente seien jedoch kein Problem gewesen, die Schwangerschaft hätte "nicht mein Leben zerstört", sagte der bisher Unbescholtene aus. Lediglich auf einen Vaterschaftstest habe er bestanden, den die Ermordete auch durchgeführt habe.

Aufwendiges Verfahren

Der 28-Jährige war noch am Tag der Tat verhaftet worden, seither saß er in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen hatte er ein Jahr lang geschwiegen. "Offensichtlich vorbereitet und abgestimmt auf die bereits vorhandenen Ermittlungsergebnisse", so die Anklagebehörde, habe er schließlich ausgesagt und überraschte mit seiner Version: Die Tat habe ein Bekannter begangen, um ihm eins auszuwischen, gab er im Herbst 2016 zu Protokoll. Laut Anklage gibt es dazu aber keinerlei Hinweise.

Für das aufwendige Verfahren sind zahlreiche Zeugen geladen. Darunter am Nachmittag des ersten Verhandlungstages zwei Gerichtsmediziner, die Auskunft über die Todesursache geben und zu DNA-Spuren Stellung nehmen sollen. Als zweiter Verhandlungstag wurde der 4. Dezember anberaumt. An diesem Tag wird voraussichtlich auch ein Urteil gefällt.

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