Freiheitsstrafe:

Vorarlberger wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

Teilen

Zwei 19-jährige Burschen aus Thüringerberg sind am Freitag rechtskräftig zu sechs bzw. sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Die beiden wurden vom Schwurgericht in Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angeklagt und rechtskräftig verurteilt. Im Juli 2005 hatten die damals 18-Jährigen auf einer Tour durch Thüringerberg mit roter Farbe Hakenkreuze und Naziparolen auf Gebäude, Stiegenhäuser und weitere Flächen gemalt.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Wilfried Marte folgte bei der Verurteilung den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft. Die beiden jungen Männer zeigten sich geständig und akzeptierten das Urteil. Der Strafrahmen für nationalsozialistische Wiederbetätigung, die wie Kapitalverbrechen immer vor einem Schwurgericht verhandelt wird, beträgt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.