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Westbahn-Kilometerbank buchte zu viel ab

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Eine Leistungsänderung nach dem Kauf ist nicht rechtsmäßig.

Die mehrheitlich private Westbahn ist bei ihrer Kilometerbank gesetzwidrig vorgegangen, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit einer Klage gegen die Vertragsklauseln nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen. Konkret wurde bei den gefahrenen Strecken zu viel abgebucht und die Gültigkeitsdauer zu sehr beschränkt.

Anlassfall war ein Konsument aus Attnang-Puchheim, der am 28. Jänner 2014 von der Westbahn das Kilometerbank-Ticket für 1.000 Tarifkilometer zum Preis von 79,90 Euro erworben hat. Bei den ersten Fahrten nach Linz wurden 56 Kilometer abgebucht, am 14. März 2014 jedoch für die gleiche Strecke 60 Kilometer.

Kunden wurden in die Irre geführt
Deswegen klagte der VKI: Ein Kunde müsse sich darauf verlassen können, dass der abgebuchte Kilometerbetrag für die gleiche Strecke auch immer gleich bleibe, schließlich werde vermittelt, dass man für die gefahrenen Kilometer zahle. Die Westbahn hingegen wies laut OGH-Urteil darauf hin, dass der Kunde bei deren Verwendung einen hohen Rabatt erhalte. Es handle sich um eine Prepaid-Karte, also um einen Gutschein, der als Alternative zu Geld als Zahlungsmittel verwendet werden könne.

Der OGH gab dem VKI recht: Ein durchschnittlicher Bahnkunde würde die Aussagen der Westbahn zur Kilometerbank so verstehen, dass definierten Fahrtstrecken eine bestimmte Anzahl von Kilometer-Einheiten zugeordnet wird. Das werde insbesondere durch die mehrmalige Verwendung des Wortes "Kilometer" deutlich. Die Kunden wurden also in die Irre geführt, da die tatsächliche Praxis davon abwich.

Gültigkeitsbeschränkung nicht zulässig
Auch die Beschränkung der Gültigkeit der Kilometerbank auf 24 Monate ist laut OGH nicht zulässig. Eine derart massive Beschränkung der Verjährungsfrist von 30 Jahren auf zwei Jahre sei sachlich nicht zu rechtfertigen, heißt es im OGH-Urteil (4 Ob 202/15g) vom 15. Dezember 2015. Die Westbahn muss dem VKI nun 1.891,44 Euro, die Kosten der Revisionsbeantwortung, binnen 14 Tagen ersetzen.

Die Konsumentenschützer sind zufrieden: Die Westbahn könne in Zukunft keine Leistungsänderungen bei der Kilometerbank oder vergleichbaren Produkten mehr vornehmen. Konsumenten, denen in der Vergangenheit zu Unrecht zu viele Kilometer abgebucht wurden, können eine Rückbuchung von Westbahn verlangen, so der VKI in einer Aussendung.

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