Anschlag in Wien

18-Jähriger Mitverdächtiger war trotz Terror-Anklage auf freiem Fuß

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Staatsanwaltschaft unter Verweis auf jugendliches Alter und niederschwellige Tathandlungen: "U-Haft wäre unverhältnismäßig gewesen".

Obwohl gegen ihn Anfang Oktober eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) eingebracht wurde, hat sich ein womöglich in die Anschlagspläne verwickelter 18-Jähriger zum Zeitpunkt des Attentats auf freiem Fuß befunden. Er wurde erst am Tag danach festgenommen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wien "wäre auf Basis der vorliegenden Anklage eine U-Haft unverhältnismäßig gewesen", wie Behördensprecherin Nina Bussek am Montagnachmittag erläuterte.
 
Im Gespräch mit der APA verwies Bussek auf das jugendliche Alter - zum Zeitpunkt, als die inkriminierten Tathandlungen einsetzten, war der Bursch 16 Jahre alt - und die bisherige Unbescholtenheit des nunmehr 18-Jährigen. Außerdem enthalte der Terror-Paragraph § 278b Abstufungen. Die Delikte, die man dem 18-Jährigen in der rechtswirksamen Anklage vorwerfe, seien eher im niederschwelligen Bereich angesiedelt: "Seine Tathandlungen haben sich im Wesentlichen darauf beschränkt, Propagandamaterial in Chats zu teilen." Den späteren Attentäter habe er zwar mit Zuspruch bestärkt, diesem aber keine darüber hinausreichende Unterstützung geboten. Da es überdies keine Hinweise auf gewalttätiges Verhalten gegeben habe, hätte es mit dem Wissensstand beim Einbringen der Anklage keine hinreichenden Haftgründe gegeben, sagte Bussek.
 
Am vergangenen Wochenende wurde über den 18-Jährigen und neun weitere mutmaßliche Islamisten die U-Haft verhängt, weil sie verdächtigt werden, in das Blutbad in der Innenstadt möglicherweise verwickelt oder zumindest eingeweiht gewesen zu sein. Ermittelt wird gegen die Männer wegen des Verdachts auf Beteiligung am Mord, an einer kriminellen Organisation und terroristischer Vereinigung.
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