Masern

8,8 Fälle pro einer Million Einwohner in Österreich

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Laut der auch von Österreich unterzeichneten und ratifizierten UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) haben Kinder Anspruch auf beste Gesundheitsversorgung.

Dies umfasst den Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Doch Impfmüdigkeit lässt trotz gutem Zugang zu Vakzinen in Österreich die Infektionsfälle nicht weniger werden.
 

Masern-Ausbruch in der Steiermark

Derzeit gibt es einen Masern-Ausbruch in der Steiermark. Zwar war die Situation in Österreich schon einmal mal schlechter, doch gab es im vergangenen Jahr 8,8 Fälle pro einer Million Einwohner, wie Zahlen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC/Stockholm) zeigen. Laut den Aufzeichnungen von Dezember 2017 bis November 2018 hat es in Österreich 77 Masernfälle gegeben, 70 wurden per Laboruntersuchung bestätigt. In diesem Jahr waren es bereits 24 Fälle, 40 Prozent betrafen Kinder unter fünf Jahren, sagte die Wiener Virologin Heidemarie Holzmann von der MedUni Wien im APA-Gespräch.
 
Zwar befindet sich Österreich nicht unter jenen Ländern mit den meisten Fällen, doch es besteht Handlungsspielraum nach oben. "Wir sollten ja weniger als einen Masernfall pro einer Million Einwohner haben, aber davon sind wir weit entfernt", sagte Holzmann. Länder wie Luxemburg (4 Fälle), Malta (5), Dänemark (6), Finnland (8), Estland (10), Litauen (10), Slowenien (10), Norwegen (12), Bulgarien (13), Ungarn (13), Zypern (15), Niederlande (22), Kroatien (23), Lettland (23) und Schweden (51) lagen deutlich darunter. In Island wurden nach ECDC-Angaben gar keine Masernfälle im vergangenen Jahr registriert.
 
Schlusslicht bildeten Frankreich mit 2.921 Fällen, Griechenland mit 2.634 sowie Italien mit 2.548 Fällen. Statistisch gesehen steckt ein Infizierter zwölf bis 18 Menschen an, weiß Holzmann.
 

2017 sind weltweit 110.000 Menschen an Masern gestorben

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erst Ende 2018 vor der rasant steigenden Zahl der Infektionen gewarnt. 2017 sind weltweit um 30 Prozent mehr Fälle gemeldet worden als im Jahr davor, berichtete die UNO-Organisation. Demnach sind 2017 weltweit 110.000 Menschen daran gestorben, die meisten davon Kinder.
 
Dabei wären Masernerkrankungen durch konsequentes Impfen zu vermeiden. Eine Analyse der Durchimpfungsraten hinsichtlich Masern für das Jahr 2017 in Österreich ergab jedoch, dass es leider immer noch rund 48.000 zwei- bis fünfjährige Kinder gibt, denen die zweite Masernimpfung fehlt, 27.000 Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren, weiters eine halbe Million 15- bis 30-Jährige, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind. Dass es immer wieder zu Krankheitsausbrüchen wie gerade in der Steiermark kommt, ist daher nicht verwunderlich. Erforderlich wäre laut Gesundheitsministerium eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent mit 2 Dosen.
 
Vor allem die Lücken bei den jungen Erwachsenen sorge dafür, dass der Gemeinschaftsschutz der anderen nicht mehr gegeben sei, sagte Expertin Holzmann. "Sie gehen zum Zahnarzt, zum Gynäkologen, aber an Masern denken sie nicht mehr", meinte die Virologin. Das stelle vor allem ein Risiko für Babys dar, die noch nicht geimpft werden dürfen. "Jedes fünfte Kind hat Komplikationen bei der Erkrankung", sagte Holzmann. Die Masern schwächen das Immunsystem.
 

Keine Impfpflicht in Österreich und Italien

Impfpflicht herrscht in Österreich - so wie etwa in Italien - nicht. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. In Österreich gibt es laut Holzmann rund vier Prozent Impfgegner. Laut einer Studie des Karl Landsteiner Instituts für Pädiatrische Fortbildung und Forschung aus dem Jahr 2012 haben 57 Prozent der Österreicher Vorbehalte gegenüber Impfungen.
 
Der in Österreich vorhandene Impfstoff gegen Masern ist ein Kombinationsimpfstoff mit Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Entsprechend dem Impfplan Österreich 2019 werden zwei MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Fehlende MMR-Impfungen können und sollen in jedem Alter nachgeholt werden. Vollständiger Schutz kann nur angenommen werden, wenn schriftlich nachweisbar ist, dass zwei Impfungen gegen Masern vorliegen oder ein Schutz mittels einer Antikörperbestimmung (Blutabnahme) bestätigt ist. Weil es sich um einen Lebendimpfstoff handelt ist ein "Überimpfen" nicht möglich.
 
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