Lebenslang

Jafar S. ist Urteil zu hart

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Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an.

Wien. Jafar S., 23-jähriger ­Afghane, der an der Prater­straße eine unbeteiligte ­Familie, seinen Dealer und einen Zeugen mit dem Messer attackiert und zum Teil lebensgefährlich verletzt hatte, konnte sich beim Prozess nicht mehr an die Ereignisse vom März erinnern. Er will nur noch gewusst haben, dass die Familie lachend an ihm vorbei ging: „Ich dachte, dass sie mich auslachen.“

Reue zeigte Jafar S. nur auf Nachfrage und seine Aus­sage klang dabei wie einstudiert. Ja, er fühle sich schuldig und: „Ja, zu 100 Prozent tut mir das leid.“ Er habe mehrere Nächte nicht geschlafen und Kokain und Ecstasy konsumiert. Im Blut des 23-Jährigen hatten sich jedoch nur Spuren von Cannabis finden lassen.

Urteil. Das nunmehr noch nicht rechtskräftige Urteil fiel jedenfalls eindeutig aus: lebenslang wegen vier­fachen Mordversuchs (es gilt weiter die Unschuldsver­mutung). Für Jafar S. ist das Urteil zu hart. Er berief. Anwalt Wolfgang Blaschitz ortet überdies Mängel: „Die Geschworenen hätten auch die Möglichkeit der schweren Körperverletzung in Betracht ziehen können, nicht nur die des Mordversuchs.“

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