Essverbot U-Bahn Wiener Öffis Wiener Linien

Chaos bei Umsetzung

Ab heute gilt generelles Ess-Verbot in der U-Bahn

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Heute ist es so weit: Pizza, Wurstsemmel & Co. werden ab sofort aus den U-Bahnen verbannt.

Wien. Ab sofort wird das Essverbot, das seit Herbst in der U6 gilt, auf alle U-Bahn-Linien ausgeweitet. Die Umsetzung erfolgt freilich extrem chaotisch: Die Einhaltung des Verbots werde kontrolliert, Strafen seien nicht geplant, bekräftigte Wiener-Linien-Geschäftsführerin Alexandra Reinagl am Montag. „Es ist jetzt in allen U-Bahn-­Linien so, dass wir von den Fahrgästen erwarten, dass sie das ­Essen unterlassen“, so Reinagl. Eine Ausweitung auf Busse und ­Straßenbahnen ist nicht geplant.

Wie kontrolliert wird und wie streng auf das Verbot aufmerksam gemacht wird, ist völlig offen. Das obliege dem „Fingerspitzengefühl“ der Mitarbeiter. Checklisten oder eine Dienstanweisung – und damit objektivierbare Voraussetzungen – gibt es keine.

Kritik. Das im Sommer von ­Öffi-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) angekündigte Verzehrverbot hat für heftige Kritik gesorgt. Denn es wurde nicht wie geplant nur für stark riechende Speisen erlassen, sondern generell für feste Nahrung. Auch der Biss in einen Apfel ist somit ver­boten. Ausgenommen sind alkoholfreie Getränke. Kindern werde aber nicht der Keks weggenommen, heißt es laut Wiener Linien.

Umfrage. Laut ÖSTERREICH-Umfrage befürworten die Fahrgäste das Verbot. Gleichzeitig ärgern sich jedoch viele über die mangelhafte Informationspolitik der Wiener ­Linien. Viele wussten am Montag nicht, dass ab heute das Verbot gilt, noch was wirklich verboten ist. 

Keine Ausweitung. Strafen oder die – von vielen Fahrgästen geforderte – Ausweitung auf Bus und Bim ist vorerst nicht geplant. „Das ist derzeit kein Thema“, sagte Reinagl. So einfach sieht das der Wiener NEOS-Chef Christoph Wiederkehr nicht: „Die Wiener Linien sagen, es werde nicht gestraft. Dazu gibt es aber keine Richtlinie für die Kontrolleure. Im Gegenteil – in den Beförderungsbedingungen steht das Essverbot gleichwertig mit dem Tragen von Schusswaffen und soll mit 50 Euro bestraft werden. Ausnahmen, etwa für Kinder, gibt es schlicht und einfach nicht“, ortet Wiederkehr eine Rechts­unsicherheit. 

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