44-jährige aus Serbien stammende Frau

Angebliche "Erbschleicherin": Prozess erneut vertagt

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Der Prozess gegen eine angebliche "Erbschleicherin" ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht neuerlich vertagt worden.

Wien.  Ein zweiter Gutachter soll bis März den Geisteszustand des vermögenden Witwers zu jenem Zeitpunkt beurteilen, an dem die Betreuerin versucht haben soll, den Witwer um ein Haus in Penzing sowie Lebensversicherungen zu bringen.

44-jährige aus Serbien stammende Frau angeklagt

Auf der Anklagebank sitzt eine 44-jährige aus Serbien stammende Frau, die den 81-Jährigen bereits seit ihrem 18. Lebensjahr kennen will: "Wir waren wie eine Familie", so die Beschuldigte beim ersten Prozesstag. Als dessen Frau starb, hatte sie den pensionierten Beamten betreut, der zu seinen beiden Nichten, seinen einzigen Verwandten, keinen Kontakt hat. "Er wollte, dass ich mich um seine Finanzen kümmere."

Im Juli 2018 beim Notar

Dies sah so aus, dass die 44-Jährige im Juli 2018 mit dem 81-Jährigen zum Notar ging und sich eine Vorsorgevollmacht geben ließ, um über das Vermögen von "Onkel Josef" verfügen zu können. Schon vier Tage später sprach sie erstmals bei jener Bausparkasse vor, bei der der Witwer neun Lebensversicherungen über 630.000 Euro abgeschlossen hatte. Anfang August wollte sie deren Rückkauf und legte eine entsprechende Vollmacht vor.

Begehren scheiterte

Das Begehren der Beschuldigten scheiterte, weil eine Mitarbeiterin den Eindruck hatte, dass der Senior Anzeichen einer Demenz zeigte und dies von seiner Begleiterin ausgenutzt wurde. Es wurde Anzeige erstattet. Diese Zeugin sollte bei der heutigen Verhandlung aussagen, doch aufgrund eines Fehlers in der Rechtsabteilung des Finanzunternehmens war im Akt eine falsche Mitarbeiterin genannt und geladen worden. Im März will man nun auch die Aussage der richtigen Zeugin hören.

Mehr Erfolg mit dem Wertpapierdepot

Mehr Erfolg hatte die Angeklagte mit dem Wertpapierdepot des Pensionisten gehabt. Dieses wurde aufgelöst und über 63.000 Euro auf sein Konto überwiesen. Dank einer Vollmacht, die sie als Zeichnungsberechtigte auswies, behob die 44-Jährige vier Tage später 65.000 Euro.

Zwei Untersuchungen des 81-Jährigen kamen innerhalb von fünf Wochen offenbar zu unterschiedlichen Ergebnissen: Die erste billigte diesem offenbar einen besseren geistigen Gesundheitszustand zu als das spätere Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen. Der Antrag von Verteidiger Nikolaus Rast auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen wurde vom Schöffengericht angenommen. Sollte dessen Gutachten in Widerspruch zum ersten stehen, wird laut Prozessordnung ein Universitätsprofessor als Obergutachter beigezogen werden, kündigte Richter Wilhelm Mende an.

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