Als der 44-Jährige im Wasser war, verließ ihn die Kraft. Er musste von den Beamten herausgezogen werden.
Was sich der Mann gedacht hatte, als er ins Wasser sprang, ist nicht genau übermittelt. Der 44-Jährige wurde jedenfalls zuvor von der Polizei im Zuge einer Fahrzeugkontrolle angehalten und überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass er über keinen gültigen Führerschein verfügte. Zudem gab der Lenker fortwährend falsche Namen an.
Als die Polizisten ihm erklärten, was für Konsequenzen sein Verhalten haben kann, ergriff er plötzlich die Flucht, lief eine Böschung hinunter und sprang in den Donaukanal. Weil sich allerdings seine Kleidung mit Wasser vollsog und seine Kraft nachließ, gab er schnell auf.
Aus dem Wasser gezogen
Die Beamten konnten mithilfe eines Kollegen der Polizeidiensthundeeinheit den 44-Jährigen aus dem Wasser ziehen und somit Schlimmeres verhindern. Der Mann musste notfallmäßig versorgt und ins Spital gebracht werden.
Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass gegen ihn sowohl ein Einreise- sowie ein Aufenthaltsverbot besteht. Er wurde ins Polizeianhaltezentrum gebracht und wegen etlicher verkehrsrechtlicher Delikte angezeigt.