Nach Insolvenz

Benko und Signa angezeigt: WKStA prüft Anfangsverdacht

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Nach der Insolvenz der Signa von René Benko geraten der Immobilien-Jongleur und seine Unternehmensgruppe ins Visier der Justiz.

Laut der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe es „mehrere Eingaben“ zur Pleite der Signa gegeben. Es werde jeweils ein „Anfangsverdacht“ auch gegen Rene Benko geprüft, bestätigte die WKStA gegenüber oe24.

Unter „Eingaben“ können etwa bloße Zeitungsartikel fallen, die der WKStA übermittelt werden, aber auch gewichtigere Sachverhaltsdarstellungen. Dem Online-Medium ZackZack von Peter Pilz liege eine davon in Kopie vor. Die mehrseitige Sachverhaltsdarstellung sei bereits am 5. Dezember 2023 über das BKMS-Hinweisgebersystem bei der WKStA eingelangt.

Anonyme Anzeige hat es in sich

Ein anonymer Anzeiger erhebt darin massive Vorwürfe gegen Benko bzw. Signa: schweren, gewerbsmäßigen Betrug und betrügerische Krida (§ 147 Abs 3, §148 und §156 StGB).

René Benko soll selbst die Geschäfte bei Signa geführt haben und damit verantwortlich sein – offiziell war er zuletzt nur mehr Beirats-Vorsitzender und damit nicht operativ tätig.

„René Benko ist faktischer Geschäftsführer der SIGNA Holding GmbH und der von ihr beherrschten Unternehmen, v.a. „SIGNA Prime Selection AG“ und „SIGNA Development Selection AG“ sowie gruppierter Unternehmen aus den Bereichen „Retail“ und „Hotel“, wird aus der Anzeige zitiert.

Benko soll sich Kredite erschlichen haben

Konkret wird Benko vorgeworfen, er habe den Wert seiner Immobilien künstlich aufgeblasen und sich damit Kredite bei Raiffeisen und Unicredit erschlichen. Zwei ehemalige CEOs der beiden Banken, die zufälligerweise in Benkos Beirat sitzen, soll dabei behilflich gewesen sein, Kredite in Höhe von 2,2 Milliarden Euro zu erhalten.

Durch den Kauf und die anschließende Überbewertung der Immobilien habe Benko aus Sicht des Anzeigenstellers zwei Dinge erreicht:

„1. erhöhten die überbewerteten Immobilien scheinbar die Sicherheiten für neue Kredite;
2. konnte Benko aus den „Aufwertungsgewinnen“ große Summen als „Gewinne“ entnehmen und in sein Privatvermögen überführen.“

Benko haben damit „über einen längeren Zeitraum Banken über die wirtschaftliche Situation seines Konzerns getäuscht, damit Kredite „erschlichen“ und die betroffenen Institute wirtschaftlich in großem Maße geschädigt. Er ist damit im Sinne der §§ 147, 148 StGB dringend verdächtig.“

Vorwurf der Insolvenzverschleppung bei Signa

Der zweite Vorwurf gegen Benkos Signa bezieht sich auf eine mögliche Insolvenzverschleppung: „Schon am 12. Juli 2023 wurde bekannt, dass die EZB SIGNA-Obligos bei Banken wegen des Verdachts unbesicherter Kredite prüft. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass Banken, die der Kontrolle der EZB unterstanden, nicht mehr bereit waren, an SIGNA weitere Kredite zu vergeben.“

Um Gläubiger hinters Licht zu führen, habe die Signa deshalb gezielt die Veröffentlichung ihrer Bilanzen zurückgehalten. Dafür wurden sogar Strafen in Kauf genommen. „Durch die Nicht-Erstellung einer konsolidierten Konzernbilanz wurde der tatsächliche wirtschaftliche Zustand des SIGNA-Konzerns bis zum Schluss verschleiert“, heißt es in der Anzeige bei der WKStA. Die Insolvenz der Signa sei bereits unausweichlich gewesen und bewusst verschleppt worden.

Noch keine offiziellen Ermittlungen

Ein offizielles Ermittlungsverfahren gebe es laut WKStA derzeit keines. Ob ein solches eingeleitet wird, hängt von der Prüfung des Anfangsverdachts ab. Für René Benko und alle Beteiligten bei der Signa gilt die Unschuldsvermutung.

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