Angehörige durften endlich zu Insassen

Besuche wieder erlaubt: Schlange zu Haftanstalten

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In bzw. vor der Justizanstalt Josefstadt kam es Montagfrüh zu einem richtigen Stau.

Wien. Entsprechend der Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen durch die Bundesregierung ist es seit 11. Mai wieder möglich, Häftlinge unter Einschränkungen zu besuchen: Nach Voranmeldung und Terminvereinbarung darf allerdings immer nur ein Angehöriger (sowie ein zweiter, der noch nicht 14 ist) zum Insassen, wobei laut Homepage der Justizanstalt Josefstadt auf dem Weg dorthin, aber auch beim Treffen ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist – sich um den Hals zu fallen und zu knuddeln ist also nicht drin. Und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist obligat. Trotzdem wollten es sich viel Angehörige nicht nehmen lassen, gleich am ersten Tag einen Verwandten hinter Gittern zu besuchen. Wer sich die langen Schlangen nicht antun möchte, dem steht mehr (Video-)Telefonzeit mit den Insassen zur Verfügung.
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