Landesgericht Wien

Elfenbein-Prozess: Teilbedingte Haft für Sammler

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Ein Jahr, davon vier Monate unbedingt, für bisher unbescholtenen 67-Jährigen.

Nach insgesamt vier Verhandlungstagen ist am Freitag am Wiener Landesgericht ein Elfenbein-Sammler nach dem Artenhandelsgesetz zu einer teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In seiner Wiener Wohnung waren 88 Elefantenstoßzähne mit einem Gesamtgewicht von 560 Kilogramm sichergestellt worden. Deren Besitz ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen untersagt.

Das Gericht glaubte dem 67-Jährigen nicht, der versichert hatte, er habe die Sammlung 1979 und damit vor Inkrafttreten des Artenschutzübereinkommens von einem mittlerweile verstorbenen Ägypter übernommen. Vier Monate der verhängten Freiheitsstrafe wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher Unbescholtene auf Bewährung nachgesehen. Den unbedingten Strafteil muss der Mann laut erstinstanzlichem, nicht rechtskräftigem Urteil im Gefängnis und nicht im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen: Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik erklärte die Fußfessel explizit für ausgeschlossen.

"Wasserdicht bewiesen"

In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung zeigte sich Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik "mit hundertprozentiger Sicherheit" überzeugt, dass sich der Angeklagte die Elfenbein-Sammlung deutlich nach Inkrafttreten des Artenschutzübereinkommens und damit illegal zugelegt hatte. Es sei überdies "wasserdicht bewiesen", dass es sich ausschließlich um Stoßzähne des afrikanischen Elefanten handle.

Der Angeklagte hatte behauptet, zumindest zu einem Drittel würden die Zähne von Walrössern oder Buschelefanten stammen. Mit seiner Verurteilung war der 67-Jährige überhaupt nicht einverstanden. Er fiel der Richterin während der Urteilsbegründung ins Wort, worauf ihm diese den Saalverweis androhte, sollte er dieses Verhalten nicht einstellen. Daraufhin verließ der Mann aus Protest den Gerichtssaal.

"Exorbitante" Menge

Bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren bedürfe es in diesem Fall einer teilbedingten Haftstrafe, meinte die Richterin zur Strafbemessung: "Ihm eine gänzlich bedingte zu geben, wäre ein Freibriefschein für ihn zu sagen, da war nix." Es sei eine "exorbitante" Menge an illegalem Elfenbein sichergestellt worden - laut Staatsanwalt Bernhard Mascha handelte es sich bei den 560 Kilogramm um den europaweit zweitgrößten Fund überhaupt -, "sodass ich eine teilbedingte Strafe rechtfertigen kann", stellte die Richterin klar. Den Ausschluss der Fußfessel erklärte sie damit, dass sich der 67-Jährige nur damit von der Begehung weiterer Straftaten abhalten lasse. Die beschlagnahmten Stoßzähne wurden gerichtlich eingezogen.

Verteidiger Peter Philipp meldete volle Berufung an. Der Staatsanwalt - er hatte in seinem Schlusswort den Angeklagten als "notorischen Lügner, Blender und Scharlatan" bezeichnet und das Sammeln von Elefanten-Stoßzähnen als "unfassbares Verbrechen an der Natur und der Artenvielfalt" gegeißelt - gab keine Erklärung ab.

Boxweltmeister-Titel

Die Frage, ob der 67-Jährige einen Boxweltmeister-Titel errungen hat, wurde nicht abschließend geklärt. Der Mann hatte im Verfahren einen Gürtel vorgelegt, der beweisen soll, dass er 1975 in Kairo Mittelgewichts-Champion der World Athletic Association (WAA) wurde. Die Sache hat allerdings einen Haken: Der vergleichsweise unbedeutende und selbst in Box-Kreisen weitgehend unbekannte Verband existiert erst seit 1981. Überdies teilte der derzeitige Präsident der African Boxing Union (ABU), Houcine Houichi, auf eine Anfrage aus Wien schriftlich mit, der Angeklagte sei dem Verband, der die Afrikanischen Meisterschaften ausrichtet, nicht als Weltmeister bekannt. Zudem sei zweifelhaft, "ob der Gentleman überhaupt je Profi-Boxer war".

Der Staatsanwalt hatte darauf - bezogen auf den angeblichen Weltmeister-Gürtel - die Anklage in Richtung Vorlage eines gefälschten Beweismittels ausgedehnt. Nach Ansicht der Richterin war dieses Faktum noch nicht spruchreif. Der Staatsanwaltschaft wurde daher in diesem Punkt die weitere selbstständige Verfolgung vorbehalten.
 

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