4 Jahre Haft

Escort-Lady stach Freier in den Rücken

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Als die junge Dame (23) von ihrem Ex-Freund erzählen und der 34-Jährige nicht zuhören wollte, eskalierte die Situation.

Die 23-jährige Escort-Dame am Mittwochabend von einem Wiener Schwurgericht zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen die auf versuchten Mord lautende Anklage und sprachen die Frau wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.. Sie hatte den Freier am Nationalfeiertag, den 26. Oktober 2023, von einem Nachtlokal zu sich nach Hause mitgenommen, weil sie sich nach dem Sex so gut verstanden hätten. 

Doch in ihrer Wohnung attackierte die junge Frau den 34-Jährigen gleich vier Mal mit einem Messer. "Es war übertriebene Notwehr", behauptet die Angeklagte vor Gericht.

Warum die Escort-Dame auf ihn losgegangen ist, versteht der damalige Freier bis heute nicht. Bei ihr daheim sei sie ziemlich alkoholisiert und fast nicht mehr ansprechbar gewesen. Zudem hätt sie begonnen von ihrem Ex-Freund zu erzählen, was ihn aber nicht interessiert habe.

Völlig zugedröhnt und betrunken gewesen

Mit den Worten "Na gut, dann geh ich schlafen" wäre er schließlich ins Schlafzimmer gegangen und hätte sich dort hinlegen wollen. Da habe die 23-Jährige "Du bist wie mein Ex!" gerufen, er habe von hinten einen Stoß bekommen. "Warum?", wollte die Richterin wissen. "Das würde ich auch gern wissen", sagte der 34-Jährige, der die junge Frau im Juli 2023 über einen Escort-Dienst gebucht hatte und sie dann im Oktober zufällig wieder in einem Nachtlokal traf.

Laut Anklage stieß ihm die 23-Jährige in Tötungsabsicht ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern drei Mal in den Rücken und ein Mal in die rechte Schulter. "Grundlos, ohne einen begreiflichen Anlass, völlig überraschend für das Opfer", so die Staatsanwältin. Verteidiger Andreas Schweitzer sah das anders. Seine Mandantin habe sich mit dem 34-Jährigen über ihren Ex-Freund unterhalten wollen: "Das hat ihm nicht gefallen." Sie habe ihn daraufhin rausschmeißen wollen, dabei sei es zu einem Handgemenge gekommen. "Die Messerstiche dienten der Abwehr. Sie wollte ihn nicht töten, sie wollte, dass er von ihr weggeht", sagte Schweitzer, wobei er einräumte, es sei "übertrieben, was sie gemacht hat. Es war übertriebene Notwehr". Die Angeklagte sei allerdings "völlig zugedröhnt von Alkohol und Drogen" gewesen.

"Ich trinke häufig zu viel, werde aber selten gewalttätig", bemerkte die Angeklagte - eine gebürtige Deutsche - eingangs ihrer Beschuldigteneinvernahme. Sie sei auch damals in ihrer Wohnung "äußerst alkoholisiert" gewesen. Sie habe ihrem Bekannten erzählt, "dass mich mein Ex-Freund mit seiner Gang fertigmacht. Er hat dabei gelächelt. Gelacht. Da wollte ich ihn rausschmeißen. Er hat gemeint, er geht höchstens schlafen und hat sich ausgezogen. Da habe ich mein Messer rausgeholt und gesagt, verlass die Wohnung". Dem sei der Mann nicht nachgekommen, er habe sie "gestört" genannt: "Da habe ich ihn geschubst mit dem Messer in der Hand. Da habe ich ihn erwischt leider. Im oberen Schulterbereich."

In weiterer Folge habe der Mann - von Beruf Programmierer, mit 1,73 Meter deutlich kleiner als die Angeklagte und mit wenig mehr als 60 Kilogramm auch kein Schwergewicht - sie zu Boden gebracht und geschlagen. "Ich dachte, er will mich totschlagen. Ich dachte, er schlägt mir den Kopf ein", behauptete die Angeklagte. Da habe sie am Rücken liegend mit dem Messer drei Mal in seinen Rücken gestochen, wobei sie "bewusst leicht" vorgegangen sei: "Wenn ich ihn umbringen hätte wollen, hätte ich weiter ausgeholt."

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