Verhandlung startet am 27. September

Fall Leonie: Fotografier- und Filmverbot bei Prozess

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Beim Prozess um den Tod eines 13-jährigen Mädchens in Wien-Donaustadt, der am 27. September am Landesgericht für Strafsachen startet, wird es ein durchgängiges Fotografier- und Filmverbot geben 

Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA mit. Inwieweit einem von den Rechtsvertretern der Hinterbliebenen eingebrachten Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stattgegeben wird, sei eine Entscheidung des Schöffensenats, sagte Salzborn.

Die gegen einen Baum gelehnte Leiche des Mädchens war am frühen Morgen des 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen vor einer Wohnhausanlage entdeckt worden. Im Zusammenhang mit dem Ableben der Schülerin wird nun drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet. Nachdem der Jüngste die 13-Jährige am Donaukanal getroffen hatte, war diese in die Wohnung eines Landsmanns mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, das Mädchen in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Zunächst soll die 13-Jährige freiwillig eine Ecstasy-Tablette konsumiert haben. In der Wohnung wurden ihr dann der Staatsanwaltschaft zufolge aber sieben weitere, in einem Getränk aufgelöste Tabletten verabreicht. Als das Suchtmittel zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.

Infolge der Überdosis setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus, worauf die Männer in Panik geraten sein dürften. Sie versuchten, ihr andere Getränke einzuflößen bzw. duschten sie die Bewusstlose mit kaltem Wasser ab. Weil sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an einen Baum. Das Obduktionsgutachten ergab später, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Tod starb.

Die Angeklagten haben bisher die gegen sie gerichteten Vorwürfe bestritten. Einer behauptet sogar, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er selbst nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Die Staatsanwaltschaft ist dessen ungeachtet davon überzeugt, den drei jungen Männern mittels Sachbeweisen und Sachverständigengutachten ihre Schuld nachweisen zu können. Außerdem hatte ein Afghane für das Strafverfahren zentrale Vorgänge in der Wohnung mit seinem Mobiltelefon gefilmt.

Video wird abgespielt

Dieser Mitschnitt wird im Rahmen des Beweisverfahrens in der Hauptverhandlung abgespielt, und jedenfalls währenddessen wird die Öffentlichkeit den Gerichtssaal verlassen müssen. Ob dem weit darüber hinausgehenden Antrag der Privatbeteiligten-Vertreter Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck stattgegeben wird, ist offen. Die Anwälte der Familie der 13-Jährigen möchten, dass nach den Eröffnungsplädoyers hinter verschlossener Tür verhandelt wird. Es könne den Angehörigen nicht zugemutet werden, das das Schicksal der 13-Jährigen vor einem größeren Personenkreis erörtert wird, monieren Höllwarth und Öhlböck. Da das Opfer durch die Straftat in der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt wurde und zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, sei das Mädchen "besonders schutzwürdig".

Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Am ersten Verhandlungstag wollen Vertreterinnen von von Gewalt betroffenen Frauen und Familien vor dem Gerichtsgebäude eine Mahnwache abhalten. Die Urteile sollen am 6. Oktober gefällt werden. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssen bei einer Verurteilung mit bis zu 20 Jahren rechnen.
 

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