Angeklagter soll Buben zu Mordanschlag angestiftet haben. Urteil verschoben.
Wien. Mit Spannung wird das für Urteil gegen Lorenz K. erwartet, das um einen Tag auf Freitag verschoben wurde. Wie berichtet, wird dem 19-Jährigen neben terroristischer Vereinigung die Anstiftung zum Mord vorgeworfen. Ersteres hat der Angeklagte eingeräumt, Letzteres bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der schwerwiegendste Vorwurf: Lorenz K. soll einen zwölfjährigen deutschen Buben dazu angestiftet haben, einen Selbstmordanschlag auf dem Weihnachtsmarkt von Ludwigshafen zu verüben. Das Attentat misslang nur, weil der Bursch die Nagelbombe nicht zünden konnte.
Er habe dem Burschen lediglich Tipps gegeben, sagte der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag. Das Gericht wies ihn darauf hin, dass auch dies allein schon den Straftatbestand der Anstiftung erfüllen könnte.
Am Mittwoch wurde eine Flirt-Partnerin (20) per Video zugeschaltet, mit der Lorenz K. bis zu seiner Festnahme gechattet hatte. Die Chat-Protokolle beweisen, dass der Wiener bis zum Schluss entgegen seiner eigenen Angabe glühender IS-Anhänger war.