Urteil nicht rechtskräftig

Freundin erwürgt: 31-Jähriger muss 20 Jahre ins Gefängnis

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20 Jahre Haft - Schwursenat im Wiener Landesgericht wies Antrag auf Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab - Nicht rechtskräftig.

Wien. Weil er am 16. Jänner dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Hietzing seine Freundin erwürgt hat, ist ein 32-Jähriger am Mittwoch von einem Schwursenat im Wiener Landesgericht (Vorsitz: Patrick Aulebauer) des Mordes schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wies der Senat ab.

Als mildernd wertete das Gericht den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten, erschwerend war unter anderem die besonders grausame Ausübung der Tat, wie der Vorsitzende ausführte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Geschworenen sprachen den 32-Jährigen einstimmig des Mordes schuldig. Die Tochter des Opfers erhält 15.000 Euro Schmerzensgeld, die Mutter der 39-Jährigen 5.000 und der Vater 1.000 Euro.

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