VwGH-Feststellung

Heumarkt-Projekt braucht doch keine UVP

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Das Heumarkt-Bauprojekt durchläuft seit neun Jahren unterschiedliche gerichtliche Instanzen.

Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat jetzt festgestellt, dass das Heumarkt-Bauprojekt Umweltverträglickeitsprüfung (UVP) braucht, wie "Wien heute" (ORF) berichtet. Das umstrittene Projekt durchläuft seit neun Jahren unterschiedliche gerichtliche Instanzen: 2019 etwa hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei – diese Entscheidung sei jetzt laut Medienbericht vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben worden.

"Alliance for Nature" und eine Gruppe um einen Rechtsanwalt hatten die Klage eingebracht. Jetzt will die "Alliance for Nature" die rechtliche Möglichkeit, eine weitere Entscheidung über die UVP-Pflicht herbeizuführen.

Der Projektbetreiber "Wertinvest" sieht die Entscheidung des VwGH hingegen als "wichtigen Meilenstein", wie "Wien heute" berichtet. Jetzt könnte jetzt sogar nach Plan A bauen, der einen 66 Meter hohen Turm vorsah. Man wolle aber gemeinsam mit der Stadt so vorgehen, dass Wien im nächsten Jahr von der UNESCO-Welterbekonferenz von der roten Liste genommen wird.

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