Afghanen auf Anklagebank

Startet Leonie-Prozess heute mit Knalleffekt?

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Heute, Dienstag, ist der erste von sieben geplanten ­Verhandlungstagen gegen drei Afghanen.

Wien. Das Interesse ist groß, die Sicherheitsvorkehrungen und die Liste der Verbote dementsprechend auch. Die Anklage – nämlich das Schicksal der 13-jährigen Leonie aus Tulln, die mit acht Ecstasy-Tabletten von drei Afghanen wehr- und besinnungslos gemacht wurde, ehe sie ­vergewaltigt wurde, bis sie starb – ist ohnehin bekannt.

Die Eltern, die übrigens nicht zum Prozess kommen werden, hätten am liebsten, dass die Öffentlichkeit völlig ausgeschlossen wird – und nicht nur bei der Vorführung der Handyvideos, die einer der drei verdächtigen Afghanen (19, 20, 23) vom Martyrium des Teenagers angefertigt hat.

Bereits vor Prozess-Beginn herrscht großer Medienandrang. Doch der Prozess könnte mit einem Knalleffekt starten und die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.  

Paukenschlag. Verteidiger Dr. Thomas Nirk erklärt, dass sich der zweite Angeklagte Ibraulhaq A. schuldig bekennt. Zwei der Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

Amtshaftungsklagen gegen die Republik

Im Namen der Hinterbliebenen fordern die Opfer­anwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck von den Angeklagten 220.000 Euro Schmerzensgeld, wohl wissend, dass die Zuwanderer nicht einen Bruchteil davon haben (werden). Stattdessen wird man im Rahmen einer Amtshaftungsklage versuchen, das Geld von der Republik zu bekommen.

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