Neues Tierhaltergesetz

Jetzt Pflicht-Kurse für alle Wiener Hunde-Besitzer

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Jetzt kommt Beißkorbpflicht für alle Kampfhunde -mit einer Reihe von Ausnahmen.

Heute beschließt der Landtag ein neues Tierhaltegesetz. Darin enthalten: eine generelle Leinen- und Beißkorbpflicht für Listenhunde. Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte die Verschärfung im September angekündigt, nachdem der kleine Waris (1) von einem Kampfhund zu Tode gebissen wurde.

Ausnahmen. Es gibt aber Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht, die der grüne Koalitionspartner ins Gesetz reklamierte. Listenhunde dürfen sich etwa in umzäunten Hundezonen frei ohne Leine und Maulkorb bewegen. In Hundeauslaufzonen ohne Zaun darf zumindest die Leine abgenommen werden. Auch für vor mehr als drei Jahren angeschaffte Kampfhunde gibt es eine Ausnahme. Besitzer können eine Prüfung ablegen, dann werden ihre Hunde von der Beißkorbpflicht ausgenommen. Sima betont aber, dass das nur eine Übergangsregelung ist. Außerdem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Befreiung. Die Beißkorbpflicht gilt auch nicht für Therapie- und Assistenzhunde sowie Rettungs- und Diensthunde.

Führerschein. Alle Wiener, die sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund zulegen, müssen einen Sachkundenachweis erbringen und Kurse besuchen. Haltern der derzeit 3.300 Listenhunde wird ein behördlicher Hundeführerschein vorgeschrieben. (kla)

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