Wegen Mordes an einer 91 Jahre alten Frau, die er in der Nacht auf den 4. September 2024 in ihrem Gartenhäuschen in Wien-Floridsdorf überfallen hatte, wird am Donnerstag am Landesgericht gegen einen massiv vorbestraften Mann verhandelt.
Laut Anklage versetzte der gebürtige Slowake dem hochbetagten Opfer mit einer Kombizange zumindest zwei Schläge gegen die Stirn- und Schläfenregion, nachdem er sich mutmaßlich in räuberischer Absicht Zutritt in ihr Häuschen verschafft hatte.
Danach soll der 52-Jährige das ihm körperlich weit unterlegene Opfer mit Faustschlägen gegen den Kopf weiter traktiert haben. Am Ende blockierte er ihre Atemwege, indem er sich laut Anklage auf sie setzte, ihr Mund und Nase zuhielt und dann einen Polster aufs Gesicht drückte. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge erstickte die Frau qualvoll. Weil der Angeklagte im Glauben, die 91-Jährige sei bereits tot, auch sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll, ist neben dem vorsätzlichen Töten auch versuchte Störung der Totenruhe von der Anklage mitumfasst.
Der Slowake hat in seiner Heimat bereits einen Mann getötet, wobei er die Leiche in einen Brunnen geworfen haben soll. Dafür saß er eine zwölfjährige Freiheitsstrafe ab. Die Staatsanwaltschaft Wien hat zusätzlich zur Verurteilung des Angeklagten gemäß § 21 Absatz 2 StGB dessen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Obwohl er laut einem psychiatrischen Gutachten im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, weist der 52-Jährige der Expertise zufolge eine derart nachhaltige und schwerwiegende psychische Störung auf, dass aus Sicht der Anklagebehörde seine Unterbringung im Maßnahmenvollzug unabdingbar ist.