Dreifache Mutter tot

Mord-Alarm in Schwechat: Mann ersticht Ehefrau

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Schock-Tat in Schwechat-Kledering: ein Mann stach mit einem Messer auf seine Lebensgefährtin ein und wollte sich anschließend selbst das Leben nehmen.

 

Wie von Sinnen muss er auf seine Frau einge­stochen haben: Am frühen Mittwochmorgen wurden Nachbarn an der Gärtnergasse in Kledering bei Schwechat auf lautes Stöhnen aufmerksam und entdeckten ihre Nachbarin auf dem Anwesen vor der kleinen gelben Doppelhaushälfte: Ursula R. lag in einer riesigen Blutlache, sie röchelte. Die Zeugen alarmierten sofort die Polizei.

Mehrere Streifen rasten in den 570-Einwohner-Ort. Die Mitarbeiterin einer Brauerei lebte noch, schwebte jedoch in akuter Lebensgefahr. Wenige Stunden später war die 55-Jährige tot.

Nachbarn wussten nichts von Problemen

Verzweiflungstat? Ihr Ehemann Hermann R. (56) soll mehrfach auf sie eingestochen haben. Auch er wurde vor Ort entdeckt – blutüberströmt. Nach dem Verbrechen an seiner Gattin hatte der Hausarbeiter offenbar versucht, sich selbst das Leben zu nehmen.

 

Doch was ist das Motiv für die blutige Familientragödie? Die Nachbarn können sich keinen Reim darauf machen: „Sie waren ein ruhiges Ehepaar, von Streit oder Problemen haben wir nie etwas mitbekommen“, sagte eine Anrainerin zu ÖSTERREICH. Das Ehepaar soll sehr zurückgezogen gelebt haben. Man kannte sich nur vom Grüßen.

Zustand des Mannes 
soll stabil sein

Auch die Mordermittler der Kripo stehen vor einem Rätsel, der mutmaßliche Messerstecher konnte aufgrund seiner schweren Verletzungen noch nicht einvernommen werden. Ob das Paar, das sich mehr im Internet als in der realen Welt bewegt zu haben scheint, Eheprobleme hatte, ob es finanzielle Schwierigkeiten gab, ist noch völlig offen.

Es ist nicht einmal klar, ob den tödlichen Messerstichen ein Streit vorausging, oder ob Ursula R. im Schlaf niedergestochen wurde. Auf Fotos, auch auf jüngeren, machten Täter und Opfer jedoch einen glücklichen Eindruck.

Hermann R. befindet sich im Krankenhaus Baden, sein Zustand soll stabil sein. Für ihn gilt die ­Unschuldsvermutung.

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