Fall entsetzt ganzes Land
Mordfall Leonie: Kann ein Täter nicht abgeschoben werden?
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Im Mordfall um die 13-jährige Leonie könnte es nun eine weitere Wendung geben: Wie oe24 berichtete, handelt es sich bei den beiden Tatverdächtigen um zwei Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren. Innenminister Karl Nehammer kündigte im Interview mit oe24.TV bereits an, dass beide Verdächtigen im Falle einer Verurteilung nach Afghanistan abgeschoben werden sollen.
Karl Nehammer zu getöteter 13-Jährigen Leonie
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Eben diese Abschiebung könnte aber – zumindest im Fall des 16-jährigen Afghanen – ein Problem werden. Denn laut der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dürfen Minderjährige nicht abgeschoben werden – auch wenn sie straffällig sind. Das heißt: Der 16-jährige Afghane könnte weiterhin in Österreich bleiben.
Handwurzel-Analyse
Die Justiz will nun mittels einer Handwurzel-Analyse feststellen, ob die Verdächtigen wirklich 16 und 18 Jahre alt sind. Ein Nachbar meinte gegenüber oe24: „Die beiden sahen doppelt so alt aus, wie sie sich ausgaben. Das sind sicher keine Jugendlichen.“
Offen ist auch noch, ob die beiden Tatverdächtigen im Fall einer Verurteilung ihre Haftstrafe in Österreich verbüßen müssten oder gleich nach Afghanistan abgeschoben werden. Dann könnten sie in Afghanistan sogar straffrei davonkommen, da Österreich kein bilaterales Abkommen mit Afghanistan hat.
Mögliche Spur führt auf Donauinsel
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„Es gibt mit gewissen Staaten Abkommen, wo Verurteilte nach der Abschiebung dann auch Haftstrafen in den Herkunftsländern verbüßen müssen. Afghanistan gehört hier aber nicht dazu“, erklärte Innenminister Karl Nehammer am Dienstagabend im Interview mit oe24.TV. Aus Justizkreisen heißt es jedoch, dass die beiden Täter gerade deshalb die Strafe in einem österreichischen Gefängnis absitzen müssen und erst danach abgeschoben würden.
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