Laienrichter erkannten mit 7:1 Stimmen auf versuchte Bestimmung zum Mord, Berufsrichter akzeptierten Entscheidung nicht.
Kein Urteil hat es am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 68-jährigen Wiener gegeben, der laut Anklage einen gegen seine Ex-Frau gerichteten Mordauftrag vergeben haben soll. Die Geschworenen erkannten mit 7:1 Stimme anklagekonform auf versuchte Bestimmung zum Mord. Die drei Berufsrichter akzeptierten diese Entscheidung aber nicht und setzten den Wahrspruch aus.
"Der Schwurgerichtshof ist einstimmig der Meinung, dass dieser Wahrspruch falsch ist", stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol klar. Nach Ansicht der Berufsrichter beruhte die Entscheidung der Geschworenen auf einem Irrtum. Der 68-Jährige, der sich seit über vier Monaten in U-Haft befunden hatte, wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt.