Aberkennungsverfahren von Täter lag fast zwei Jahre (!) bei Gericht.
Zwei Verurteilungen wegen Drogendelikten. eine wegen räuberischen Diebstahls. Der ältere – angeblich 18-jährige – afghanische Tatverdächtige hat eine dicke Kriminalakte – doch warum wurde er nicht längst abgeschoben?
Im Innenministerium wirft man dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) – also der Justiz – vor, zu langsam zu arbeiten: nach zwei Drogenverurteilungen habe das Asylamt BFA 2019 die Schutzberechtigung für den Mann aufgehoben. Doch der ging zum BVwG – und dort liegt der Einspruch noch heute, 20 Monate später.
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Im Innenministerium wirft man dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) – also der Justiz – vor, zu langsam zu arbeiten: nach zwei Drogenverurteilungen habe das Asylamt BFA 2019 die Schutzberechtigung für den Mann aufgehoben. Doch der ging zum BVwG – und dort liegt der Einspruch noch heute, 20 Monate später.
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