Innenminister Karl Nehammer erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justiz.
Vorwurf
Wien. Zwei Verurteilungen wegen Drogendelikten. eine wegen räuberischen Diebstahls. Der ältere – angeblich 18-jährige – afghanische Tatverdächtige hat eine dicke Kriminalakte – doch warum wurde er nicht längst abgeschoben?
Im Innenministerium wirft man dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) – also der Justiz – vor, zu langsam zu arbeiten: nach zwei Drogenverurteilungen habe das Asylamt BFA 2019 die Schutzberechtigung für den Mann aufgehoben. Doch der ging zum BVwG – und dort liegt der Einspruch noch heute, 20 Monate später.
Ja, stimmt. Im Gericht gibt man das zu: „Ja, das geht auf unsere Kappe“, so Gerichtssprecher Thomas Friedrich, man sei einfach überlastet: 2019 seien 40.000 Asylverfahren anhängig gewesen.
Im Gericht kontert man aber: Schuld daran sei, dass der Afghane nicht abgeschoben werden konnte. „Das BFA selber hat einen Status „Geduldet“ verhängt – vermutlich weil der Afghane als minderjährig galt.
Konter des BFA: „Die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen bei Straffälligen hat für das BFA oberste Priorität. Wir haben in diesem Fall rasch reagiert und den Schutzstatus aberkannt. Bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht kann das BFA aber keine weiteren Maßnahmen setzen“, so BFA-Chef Gernot Maier. Und weiter: „Diese Argumentation des Gerichts ist nicht nachvollziehbar. Solange das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht noch offen ist, kann das BFA nicht abschieben. Das BVwG hätte in diesem Fall von Amts wegen grundsätzlich binnen 3 Monaten entscheiden müssen.“
Noch eine Panne
Noch eine Panne. Doch im Innenministerium sieht man eine weitere Panne der Justiz: Der Mann sei 2020 ja auch wegen Diebstahls zu 10 Monaten Haft verurteilt, nach 2 Monaten aber entlassen worden: „Hätte er die volle Strafe absitzen müssen, wäre er erst Anfang des Jahres rausgekommen und hätte dann als Volljähriger abgeschoben werden können“, war gestern aus dem Innenministerium zu hören.
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