Höchstgericht hob Urteil auf

Neuer Prozess um Mord an Hadishat

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Wegen eines Verfahrensfehlers muss der Mordprozess um Hadishat (7) an den Neustart.

Juristisch mag die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) im Mordfall an der kleinen Hadishat in einem Gemeindebau in Wien-Döbling absolut korrekt sein, für die Hinterbliebenen des kleinen Mädchens ist der Richterspruch eine Katastrophe.

Wegen eines formalen Fehlers im Erstverfahren müssen sie noch einmal den ganzen schmerzhaften Prozess über sich ergehen lassen. Noch einmal die Schilderungen des mutmaßlichen Mörders Robert K. (17), der dem Nachbarsmädchen aus Lust am Töten den Hals aufschnitt und es in der Duschwanne verbluten ließ. Und der die Kleine später im Müll entsorgte.

OGH spricht von
fundamentalem Fehler

Der damals 16-jährige Gymnasiast Robert K., der vor der grausamen Tat Stimmen gehört haben will, wurde von zwei Gutachtern untersucht. Während ihn der eine für zurechnungsfähig erklärte, verneinte dies der andere. Warum das Gericht in dieser Patt-Situation nicht zum gängigen Mittel griff und ein sogenanntes Obergutachten einholte, scheint nach der jetzigen OGH-Entscheidung völlig schleierhaft. Zumal die Staatsanwaltschaft dieses Obergutachten explizit gefordert hatte. Der vorsitzende Richter versprach sich hiervon jedoch keinen neuen Erkenntnisgewinn. Ein fundamentaler Verfahrensfehler, wie das OGH urteilte.

Robert K. war zu 13 Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Die 13 Jahre Gefängnis stehen nun zur Disposition, die Einweisung nicht. Für Robert K. gilt die Unschuldsvermutung.

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