Urteil im Prozess

ÖSTERREICH siegt gegen Jeannée

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Jeannée beleidigte ÖSTERREICH-Herausgeber mit absurden Vorwürfen und wurde verurteilt. 

Erfolg für ÖSTERREICH im Rechtsstreit gegen den Krone-Kolumnisten Michael Jeannée. Der hatte in einer seiner „Postler“-Glossen ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner unterstellt, den verstorbenen Ex-Vizekanzler Alois Mock verunglimpft zu haben. ÖSTERREICH hatte nach dem Tod des Spitzenpolitikers getitelt: „Bewegender Parkinson-Tod“. Jeannée hatte das – offensichtlich als Einziger – als „doppeldeutig“ empfunden und Fellner beschimpft.

Entschädigung. Fellner klagte – und bekam jetzt vor dem Wiener Landesgericht von Richter Stefan Romstorfer Recht. Die Jeannée-Glosse erfülle den Tatbestand der „üblen Nachrede“ und der „Beschimpfung“. Weder sei dem ÖSTERREICH-Nachruf ein ­widerwärtiger Gag zu ent­nehmen, noch hätte ihn ­Fellner selbst verfasst.

Fellner, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gar nicht in Österreich, bekam eine Entschädigung in der Höhe von 3.500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.     

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