Handel: 2-G-Regel ist Geschichte

Österreich sperrt auf: Die neuen Freiheiten

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Friseure, Großveranstaltungen, Handel: Der „Vorschriften-Irrgarten“ wird endlich gelockert. 

Wien. Österreich sperrt Schritt für Schritt auf: „Alle Daten und Zahlen der letzten Wochen zeigen“, so Bundeskanzler Karl Nehammer, „dass Omikron derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem darstellt.“ Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ergänzt: „Trotz hoher Infektionszahlen ist unser Gesundheitssystem aktuell vor einer Überlastung geschützt.“ Deshalb wird weiter ge­öffnet.

Das gilt ab Samstag, 12. Februar:

Friseure und ›körpernahe Dienstleister‹ jubeln

Endlich aufatmen. Künftig reicht für den Friseurbesuch ein negatives Testergebnis (3-G-Regel). Bisher wurde ein Impf- oder Genesungsnachweis gebraucht, das fällt weg. Es muss allerdings weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Friseur-Innungsmeister Wolfgang Eder: „Wir hoffen, dass alle Kunden wieder zu uns kommen können.“ Bisher habe die Pandemie zu 20 bis 30 Prozent weniger Friseurkunden geführt.

Großveranstaltungen, Kultur- und Sportevents

Limits. Es gibt keine Personenobergrenze mehr. Aber: Weiterhin gilt die 2-G-Regel. Auch bleibt die FFP2-Maskenpflicht indoor wie outdoor. Events ohne zugewiesene Sitzplätze, bei denen mehr als 50 Personen zugegen sind, sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt. Das soll das durchgehende Tragen von Masken ermög­lichen. Sportvereine reagierten bereits (siehe Kasten unten). Konzert- und Festivalveranstalter Ewald Tatar sagt zu ÖSTERREICH: „Ein erster, aber zu kleiner Schritt. Da muss in den nächsten Wochen deutlich mehr in Richtung absoluter Öffnung passieren. Alle Gs müssen weg.“

Gastronomie erleichtert, Nachtgastro muss warten

Ab 19. Februar. Die 2-G-Regel in Lokalen wird zur 3-G-Regel ausgeweitet. Die Gültigkeit von PCR-Tests wird auf 48 Stunden verkürzt – für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Die Nachtgastro bleibt zu, die Sperrstunde ist 24 Uhr.

Geschäfte und Museen, Kunsthallen, Bibliotheken

Freier Handel. Im gesamten Handel fällt die 2-G-Regel. In allen Geschäften wird aber durchgehend die FFP2-Maskenpflicht gelten. Gleiches gilt für Mu­seen, Kunsthallen, Bibliotheken etc.

Heftige Kritik. Für Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer gehen die Öffnungsschritte aber nicht weit genug: „Die Zeit ist gekommen, maximale Freiheit zurückzugeben“, sagt er: „ Wir müssen jetzt rasch den gesamten Vorschriften-Irrgarten ausmisten. 

Video zum Thema: Regierung lockert weiter: Nur noch 3G bei Friseuren
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