Schule zieht Reißleine

Omikron: Wiener Gymnasium macht zu

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Am Mittwoch vergangener Woche wurde ein Schüler des Gymnasiums positiv getestet.

Wien. Vor einer Woche wurde ein Schüler des Piaristengymnasiums in der Josefstadt positiv auf die Omikron-Variante getestet – ÖSTERREICH berichtete. Auch seine beiden Sitznachbarn sind positiv – der Unterricht in den anderen Klassen wurde zunächst weitergeführt, aber jetzt zog die Schule die Reißleine. Der Schulbetrieb blieb zwar aufrecht, den Eltern wurde aber empfohlen, die Kinder und Jugendlichen zuhause zu lassen. Der Unterricht wurde entsprechend auch online angeboten. Insgesamt gab es in Wien am Mittwoch 42 Verdachtsfälle.

Der Schüler des Gymnasiums hat bereits vergangene Woche einen positiven Corona-Befund abgelegt – es handelte sich um einen regulären Gurgeltest. Schon damals trat der Omikron-Verdacht aus. Nach der erfolgten Sequenzierung stellte sich heraus, dass der es sich tatsächlich um die neue besonders ansteckende Virus-Variante handelt. Der Gymnasiast ist in Quarantäne – für ihn gilt: Er muss 14 Tage daheim bleiben und was bei vielen Eltern Kopfschütteln auslöst: Um die Verbreitung von Omikron zu bremsen, gilt auch daheim FFP2-Pflicht. Die Regeln aber in ganz Österreich scharf – auch für die Kontaktpersonen.

  • In Wien müssen sich Teile oder die ganze Klasse als Kontaktperson 1 (K1) in Isolation begeben. Auch die K1-Personen müssen eine FFP2-Maske tragen. Im Unterschied zu früheren Varianten ist diesmal kein vorzeitiges Freitesten möglich
  • In Salzburg gelten diese Regeln bei bestätigten Fällen nur für „enge Kontaktpersonen“.
  • In Oberösterreich wird die Quarantäne bereits bei einem Verdachtsfall verordnet. Ab einer PCR-positiven Person in der Klasse ­werden generell alle nicht immunisierten Schüler der Klasse abgesondert.

Hintergrund der schärferen Regeln für Omikron-Fälle sind die strengeren Regeln des Gesundheitsministeriums für die Kontaktpersonen-Nachverfolgung, wonach man unabhängig von Impfung oder Genesung bei Kontakt mit einem Omikron-Fall als K1-Person für 14 Tage in Quarantäne muss, und das ohne Chance auf vorzeitige Beendigung. Bei bisherigen Varianten gilt eine Quarantäne von zehn Tagen, wobei nach fünf Tagen Freitesten möglich ist. Geimpfte und Genesene können als K2-Person eingestuft werden.

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