Verdächtige kollabierte bei Lokalaugenschein

"Schwöre, wollte ihn nicht töten"

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War es Notwehr, Totschlag oder eiskalter Mord? Das sollte die Verdächtige Jasmina M. zeigen.

Wien. „Meine Mandantin hat der Lokalaugenschein sehr mitgenommen, sie ist immer wieder in Tränen ausgebrochen und ist zweimal zusammengebrochen“, sagte ihr Anwalt Ernst Schillhammer nach der Tatortbegehung in einer Wohnhausanlage in der Karl-Heinz-Straße in Liesing.

Auf die ebenfalls anwesende Anwältin der Familie des ­getöteten Großgrünmarkt-­Arbeiters und DJ Arnel M. machte der „Auftritt“ der 38-jährigen gebürtigen Serbin einen ganz anderen Eindruck: „Das war alles sehr theatralisch, wie einstudiert.“ Schon auf dem Weg zum Haus hielt die Frau ihre Finger in die Höhe und beteuerte vor allen Augenzeugen und Nachbarn: „Ich schwöre, ich wollte ihn nicht töten!“

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Arnel und Jasmina (der Bosnier und die Serbin), als sie noch verliebt waren.

Tochter (18) bestätigt Version der Mutter

Vor einem anwesenden Gutachter zeigte die mutmaßliche Täterin in der Küche ihrer Wohnung, wie sie mit einen 25-Zentimeter-Messer in einer „reflexartigen Abwehrbewegung ihrem Mann ins Herz gestochen hat, als dieser bei einem Streit auf sie zurannte und drohte, sie wieder einmal zu verprügeln“.

Diese Version der Geschehnisse am 9. Februar wird im Großen und Ganzen auch von ihrer Tochter und der Stieftochter (18) von Arnel M. bestätigt, die in ihrer ersten Aussage vor der Polizei auch viel vom jahrelangen Martyrium ihrer Mutter sprach. Außerdem sollen auch sie selbst und ihr Halbbruder (11) mehrmals Schläge kassiert haben.

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Hinterbliebenenanwältin Astrid Wagner.

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Anwalt der Verdächtigen, Ernst Schillhammer.

Das wiederum ziehen viele Freunde und die Familie des Getöteten in Zweifel. Eine Informantin zu ÖSTERREICH: „In dieser Beziehung gab eindeutig Jasmina den Ton an. Sie ist ein streitsüchtiger Kon­trollfreak. Er durfte nichts und war total verzweifelt. Er hat nie die Hand gegen seine Familie erhoben und war seine Frau hörig.

Ob der Gutachter der Messerstecherin, für die die Unschuldsvermutung gilt, glaubt, dass der Stich ins Herz nur eine Abwehrbewegung war oder ob sie in Wut oder absichtlich zustach, wird seine Expertise zeigen

(kor)

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