Unterm Strich bleibt Seisenbacher nur noch die freiwillige Ausreise nach Österreich.
Der vor der heimischen Justiz geflüchtete zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher (57) sitzt in Kiew in der Falle: In der Ukraine darf er wegen eines fehlenden Visums nicht bleiben, ins Ausland kann er wegen eines für ungültig erklärten Passes nicht ausreisen. Es drohen Zwangsausweisung und erneute Inhaftierung.
Seisenbacher tauchte vor seinem Prozess in Wien wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger ab. Er soll als Judotrainer zwei kleine Mädchen missbraucht haben – es gilt die Unschuldsvermutung. Ausgeliefert haben ihn die ukrainischen Behörden nur deshalb nicht, weil die Taten nach ihrem Recht bereits verjährt sind.
Aber behalten wollen sie Seisenbacher auch nicht. Sie entscheiden in den nächsten Tagen über eine „Zwangsdeportation“, was eine sofortige Haft bedeuten würde. Die kolportierte Möglichkeit einer Antragstellung auf Asyl ist völlig aussichtslos und wäre nur Zeitschinderei. Was Seisenbacher in Wirklichkeit bleibt, ist die freiwillige Ausreise nach Österreich.