Absolut kaltschnäuzig

So dreist stellten sich die brutalen U3-Schläger der Polizei

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Sie sollen einen Unschuldigen fast zu Tode geprügelt haben. Zwei der drei Teenie-Schläger stellten sich nun der Polizei.

Im bekannten Einkaufszentrum The Mall in Wien-Landstraße gleich gegenüber dem Straflandesgericht waren die jungen Afrikaner seit Wochen ein gewaltiges Ärgernis. Geschäftsleute beklagten sich, weil Kunden von der Jugendbande immer wieder angepöbelt worden waren. Jetzt fahndet die Polizei mit Fotos aus der Überwachungskamera nach dem Sextett.

Die jungen Afrikaner waren auch in der Nacht zum Sonntag, dem 14. April, unterwegs, um wahllos Passanten zu provozieren. Zunächst versuchten sie es am Abgang zur U3 bei einem Mann, der sie aber ignorierte und einfach weiterging. Sie suchten sich ein neues Opfer und trafen auf einen 39-Jährigen, den sie zuvor nie gesehen hatten und mit dem es keine Auseinandersetzung gegeben hatte.

U3-Schläger Wien-Mitte Landstraße The Mall
© LPD Wien

Beide völlig empört, weil Fotos veröffentlicht

Die Burschen umzingelten ihn, begannen ihn herumzustoßen und schlugen mit Fäusten auf ihn ein. Als der 39-Jährige bereits am Boden lag, traten zumindest drei aus der Clique immer wieder mit Füßen gegen seinen Kopf.

Die Wiener Polizei konnte die beiden aufgrund von Überwachungskameras zur Fahndung ausschreiben. Nur einen Tag nach Veröffentlichung ihrer Fotos spazierten zwei der drei Verdächtigen am Freitag in die Polizeiinspektion Wien-Mitte. Anstatt Reue zu zeigen oder Ähnliches kamen die beiden sogar mit einer Beschwerde an. Die schwer amtsbekannten jungen Männer - unter anderem wegen Raubes - waren völlig empört, weil ihre Fotos in der Zeitung seien. Ihre Schuld streiten sie vehement ab, obwohl es belastendes Videomaterial geben soll. Ihre Einvernahme lief am Freitag noch. Eine Entscheidung über U-Haft wird wohl erst am Samstag erfolgen.

Zum dritten Gesuchten hatten sie nicht viel zu sagen. Über ihren Komplizen hielten sich beide bedeckt. Nur, dass es sich um "den Ali aus Wien" handelt, war ihnen zu entlocken.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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