Polin in Wien brutal getötet

Streit um Religion endete mit Frauenmord

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Die Blutnacht in der Angeligasse in Favoriten begann mit einer Diskussion über „Teufel, Engel, Gott und die Religion“. 

Wien. Noureddine N., Wiener mit tunesischen Wurzeln (29), ist ein wandelnder Albtraum: Der Schulabbrecher und Gelegenheitsarbeiter wurde nach zu viel Alkohol, Cannabis und Psycho-Pilzen zum mehrfach vorbestraften Schläger und Beziehungstäter, dessen Mutter schon als ihr Sohn noch ein Teenie war, dachte, er habe einen Mord verübt: Derweil stammten die Blutlachen im Kinderzimmer von Ratten, die N. geschächtet, ausgeweidet und teils gegessen haben soll.

Hochrisikotäter 

In der Gefährderanalyse durch die Wiener Polizei wurde er, nachdem er seine Freundin Daria K. ein halbes Jahr lang verprügelt hatte und ihre drohte: „Du wirst noch in meinen Händen sterben“, als potenzieller Hochrisikotäter geführt. Doch dann widerrief die alkoholabhängige Polin aus Angst oder Liebe im laufenden Gerichtsverfahren plötzlich alle Vorwürfe – eineinhalb Jahre später sollte sie diese Entscheidung mit ihrem Leben bezahlen.

Sack über Kopf. In der Nacht des 22. Februars zuckte ihr Freund in einem Streit über Religionen (sie ist Christin, er Muslim) völlig aus.

Gegen Mitternacht zerschlug er in ihrer Wohnung alle Gläser, ver­letzte sie mit den Scherben, schlug ihr mit den Schuhen ins Gesicht und rannte aus der Wohnung.

Das Gewalt­opfer wählte den Notruf und wurde ins Spital gebracht– die Polizei suchte den Angreifer in seiner Wohnung in Meidling, um mit ihm ein weiteres Gefährdergespräch zu führen, doch sie traf den Gesuchten leider nicht an.

Der tauchte zwei Stunden später, als Daria K. vom Krankenhaus heimkam, bei ihr auf – drang in die Wohnung ein, zog ihr ein Plastiksackerl über den Kopf, stach mit einem Messer auf die 28-Jährige ein und würgte sie, bis sie ­erstickte. Dem Mandanten von Topanwalt Manfred Arbacher-Stöger droht lebenslang plus Einweisung. Der Jurist betont aber: „Das mit den Ratten ist so nie passiert. Mein Mandant wird in der Anklage falsch dargestellt.“ Es gilt die Unschuldsvermutung. Prozess ist am Dienstag.

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