Prozess abgeblasen

Vater (47) tyrannisierte und misshandelte ganze Familie

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Weil der Dolmetscher nicht richtig übersetzt hatte, musste der Prozess gegen den mutmaßlichen Familientyrann verschoben werden. 

Dieser Mann soll das Leben seiner Familie zur Hölle gemacht haben. Der 47-jährige Vater musste sich am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht dafür verantworten, seine Ehefrau tyrannisiert und schwer misshandelt zu haben. Dabei soll er sie unter anderem bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt haben. 

Auch sein Sohn soll unter den Gewaltausbrüchen des Angeklagten gelitten haben. Der Junge, der im Sommer 2007 zur Welt gekommen war, soll bis zu seinem 13. Lebensjahr mit einer Rute, die aus zusammengebundenen Ästen bestand, immer wieder gezüchtigt worden sein. Einmal bis zu einer halben Stunde lang, nachdem sein eigener Vater ihn zuvor mit einer Sprungschnur gefesselt hatte. 

Tyrann Familie Gericht Wien
© Roman Fuhrich
× Tyrann Familie Gericht Wien

Der Prozess musste allerdings vertagt werden. Grund dafür waren Schwierigkeiten mit einem Dolmetscher. Die aus dem Fernen Osten stammende Frau, die sich mittlerweile vom Angeklagten getrennt hat, war im Ermittlungsverfahren mithilfe eines Übersetzers mehrere Stunden lang in ihrer Muttersprache kontradiktorisch vernommen worden.

Das Video mit ihren Angaben sollte am Donnerstag vor Gericht abgespielt werden - allerdings stellte sich heraus, dass der ursprünglich eingesetzte Übersetzer unzureichende Sprachkenntnisse aufweisen dürfte. Ein von ihm beigezogener qualifizierter und zertifizierter Dolmetsch habe "verheerende Kritik" an dessen Leistung geübt, sagte der vorsitzende Richter. Daher könne die kontradiktorische Vernehmung der Zeugin nicht verwendet werden. Die Ehefrau wird daher noch ein Mal geladen und noch ein Mal zeugenschaftlich befragt. Termin dafür gibt es allerdings noch keinen.

Der Angeklagte stellt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Abrede. Es handle sich um ein gegen ihn inszeniertes "Komplott", hatte er beim Verhandlungsauftakt im vergangenen Jänner erklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung. 
 

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