Prozess in Wien

Verfolgungsjagd aus Liebeskummer: 18 Monate teilbedingt für Wiener

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Der 19-Jährige stahl ein Auto, um seine Angebetene nach Deutschland zu bringen. Auf der Fahrt brach ein Streit aus und der junge Mann raste mich 250 km/h über die Autobahn.

Wien. Eine Verfolgungsjagd, die sich ein junger Wiener aus Liebeskummer mit der Polizei geliefert hat, hat ihm wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten eingebracht. Der 19-Jährige stahl am 5. April ein Auto, um seine Angebetene nach Deutschland zu bringen. Auf der Fahrt brach ein Streit aus Eifersucht aus und der junge Mann raste mich 250 km/h über die Autobahn.

Das Unglück nahm Ende März seinen Lauf. Wegen familiärer Probleme zog der Bursche in ein niederösterreichisches Hotel nahe Wien. Dass er das Zimmer nicht bezahlen konnte, verschwieg der 19-Jährige. Anfang April gewährte er auch seiner Bekannten Unterschlupf, die ebenfalls mit Schwierigkeiten zu Hause zu kämpfen hatte. In den wenigen Tagen des Zusammenlebens verliebte sich der 19-Jährige in das Mädchen. Er versetzte seine Playstation und sein Handy, damit er der Angebeteten eine Shopping Tour finanzieren konnte. "670 Euro hab' ich dafür bekommen, bis auf 50 Euro hat sie alles bekommen", erzählte er Schöffensenatsvorsitzende Alexandra Skrdla. "Ich wollte helfen."

 

Angebetete hatte mehrere Gönner


Nach drei Tagen erfuhr der 19-Jährige, dass er nicht der einzige Gönner war. "In Deutschland ist sie mit einem verlobt, vom Pantscherl ist sie schwanger und mich hat sie nur ausgenutzt", zeigte sich der Bursche enttäuscht. Aus Wut knallte er im Hotelzimmer sein Handy in den Fernseher, riss den Duschvorhang aus der Verankerung und zog die Elektrokabel aus der Wand. "Ich hab' gesagt: 'Pack deine Sachen und schleich dich'", erzählte der Beschuldigte. Dennoch ließ er sich auf die Beschwichtigungen der jungen Frau ein und war sogar bereit, sie am nächsten Tag nach Deutschland zu ihrem Verlobten zu bringen. "Scheiß' drauf, mach ich ihr den Gefallen", erzählte er seine Gedanken, obwohl er weder Auto noch Führerschein hatte. Um die Fahrt zu finanzieren, entwendete er noch den Hoteltresor aus einem Büro.

Mit einem gestohlenen Audi, der nahe des Hotels geparkt war und einen Ersatzschlüssel im Handschuhfach hatte, startete das Paar am Morgen des 5. April seine Reise Richtung Deutschland. "Ich wollte dann weiter in die Schweiz", meinte der Angeklagte. "Mir war alles wurscht. Hauptsache weg von da."

Auf der Fahrt kam es erneut zum Streit, weil die junge Frau ständig mit ihrem Verlobten telefonierte. "Das hat mich aufgeregt. Ich hab gesagt: 'Ich hau dir das Auto aus dem Fenster'", schilderte der 19-Jährige die Geschehnisse. "Ich bin in impulsiver Stimmung aufs Gas gestiegen." Von Niederösterreich kommend raste er mit bis zu 250 km/h Richtung Wien. Weil zwei Fußgänger im letzten Moment auf die Seite springen konnten, wurde eine Polizeistreife auf den Audi aufmerksam und nahm die Verfolgung auf. Bei der Abfahrt von der Nordbrücke zur Donauuferautobahn (A22) konnte das Polizeiauto rechts überholen. Dennoch stieg der 19-Jährige noch einmal aufs Gas und krachte in den Pkw der Exekutive. Drei Polizisten zogen sich Wirbelsäulenverletzungen zu. Beide Fahrzeuge waren Totalschaden. Erst dann ließ sich der junge Mann festnehmen.

Verurteilt wurde der 19-Jährige deshalb nicht nur wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, sondern auch wegen Diebstahls, Diebstahls durch Einbruch, Sachbeschädigung, Betruges, Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie schwerer Körperverletzung. Von den 18 Monaten muss der junge Mann sechs Monate absitzen, seit April sitzt er in U-Haft. Zudem wurde ihm Bewährungshilfe und Psychotherapie angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Erschwerend waren das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und vier Vergehen. Mildernd wurde die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, das Alter unter 21 Jahren, seine Impulsstörung gepaart mit der emotionalen Ausnahmesituation sowie, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, gewertet. Den Polizisten wurden Schmerzengelder in der Höhe von insgesamt 7.030 Euro zugesprochen.

Die junge Frau, die beim 19-Jährigen im Auto saß, sagte beim Prozess nicht aus. Sie ließ das Gericht in der Früh wissen, dass sie geglaubt habe, die Verhandlung finde erst nächste Woche statt. Zudem hätte sie kein Geld, um sich für die Anreise zum Gericht einen Fahrschein zu kaufen. Auf ihre Aussage wurde aufgrund des Geständnisses des Angeklagte einvernehmlich verzichtet.
 

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