Keine Strafmilderung

Vergewaltiger blitzen mit Berufung ab

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Acht Iraker vergewaltigten eine Lehrerin und wurden verurteilt. Dann wollten sie eine Strafmilderung.

Doch das Oberlandesgericht Wien sah keinen Grund, die Strafen der acht irakischen Flüchtlinge (24 bis 50 Jahre), die teilweise verwandt sind, in der Höhe von 2 x 13 Jahren Haft, 1 x 12 Jahren Haft, 3 x 11 Jahren Haft, 1 x 10 Jahren Haft und 1 x 9 Jahren Haft, herabzusetzen. Zuvor waren die Täter schon beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt. Damit sind die Urteile jetzt rechtskräftig.

Begründung

Bei einem weiteren angeklagten Iraker waren nicht genügend DNA-Spuren vorhanden („Hätte auch durch Husten zustande kommen können“). Er wurde im Zweifel freigesprochen. Nach der Tat erniedrigten die Männer die deutsche Lehrerin (30), machten Selfies mit ihr. Der OLG nannte es „ein abscheuliches Verbrechen“. Eine Gruppe Männer hätte eine „wehrlose Frau einfach mitgenommen“ und der Reihe nach missbraucht, begründete Senats-Vorsitzende Natalia Frohner die Entscheidung. Das Opfer (30) war Silvester 2015 nach Wien gekommen, um mit einer Freundin zu feiern. Es wurde der blanke Horror.

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