Mit knappest möglichen Abstimmungsverhältnis - 69-Jähriger bedankte sich freudestrahlend.
Ein 69-jähriger Wiener ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf freigesprochen worden, einen vermeintlichen Killer auf seine Ex-Frau angesetzt zu haben. Die Abstimmung der acht Geschworenen fiel im dem Prozess um versuchte Bestimmung zum Mord mit 4:4 mit dem knappest möglichen Quorum zugunsten des 19-fach Vorbestraften aus.
Dieser bedankte sich freudestrahlend, anschließend wurde er enthaftet. Urteilsbegründung im eigentlichen Sinne gab es - dem Gesetz entsprechend - keine. Eine solche ist in Schwurgerichtsverfahren nicht vorgesehen. Der Vorsitzende verwies lapidar auf den Wahrspruch der Geschworenen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.