Lorenz K. war beim IS

Wien: Terror-Teenie bekommt 9 Jahre Haft

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"Ist mir doch scheißegal", reagierte er auf die Urteilsverkündung.

Wien. Ein vergleichbares Verfahren hat das Straflandesgericht noch nicht erlebt. Höchste Sicherheitsstufe, Film- und Fotografierverbot, Anonymisierung von Anklägern und Richtern. Nach sechs Verhandlungstagen fiel noch am Freitag das Urteil im Terror-Prozess gegen den Wiener Lorenz K. In zentralen Anklagepunkten gab es nun Schuldsprüche: Neun Jahre Haft.
 
Der 19-Jährige hat laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) Anschlagspläne gewälzt haben soll und einen strafunmündigen Zwölfjährigen zu einem Attentat auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen bringen wollte, ist am Freitagabend zu neun Jahren Haft verurteilt worden. "Ist mir doch scheißegal", reagierte er auf die Urteilsverkündung.
 
"Keine Ahnung, wie Sie erwarten, dass sich da Leute ändern. Da wundern Sie sich, dass solche Sachen passieren", meinte er noch zum Gericht, ehe er sich mit Verteidiger Wolfgang Blaschitz zurückzog, um über allfällige Rechtsmittel zu beraten.
 
Ihm wird terroristische Vereinigung vorgeworfen, weil er sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen haben soll. Das räumte der Angeklagte ein, der am vorletzten Prozesstag von einer jungen Frau aus Deutschland schwer belastet wurde. Lorenz K. hatte die damals 15-Jährige 2016 nach islamischem Recht geheiratet. Sie bestätigte die Radikalität von Lorenz K., der ihr eingetrichtert habe, dass man Ungläubige töten müsse und er den Bau einer Bombe für einen Anschlag geplant habe.
 

Bombenanschlag auf 
Weihnachtsmarkt geplant

Lorenz K. widersprach dem nicht: „Ja, ich war IS-Mitglied und habe einen Anschlag geplant“, sagte er.
 
Im Dezember 2016 soll er einen zwölfjährigen Buben dazu animiert haben, ein Selbstmord-Attentat auf den Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen zu verüben. Tatsächlich zog der Bursch mit einer selbst gebauten Nagelbombe los. Der Anschlag misslang nur, weil er den Sprengsatz, der voll funktionsfähig war, nicht zünden konnte.
Im Wiener Prozess wurde der heute 14-Jährige zugeschaltet. Er entlastete Lorenz K.
 

Urteil nicht rechtskräftig

Der 19-Jährige wurde von den acht Geschworenen in den zentralen Anklagepunkten - versuchte Bestimmung zum Mord in zwei Fällen, jeweils in Form einer terroristischen Straftat - mehrheitlich schuldig erkannt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
 
Schuldsprüche setzte es mit geringen Modifikationen auch in den weiteren Anklagepunkten Beteiligung an einer versuchten vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel in Form einer terroristischen Straftat, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation, Gutheißen terroristischer Straftaten und Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat.
 

"Verwerfliches Motiv" war erschwerend

Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren befand das Schwurgericht eine neunjährige Freiheitsstrafe als tat- und schuldangemessen. Erschwerend wurde bei der Strafbemessung das Handeln aus einem "besonders verwerflichen Motiv" - nämlich aus radikalislamistischen Beweggründen - gewertet.
 
Eine offene bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten aus einer einige Zeit zurückliegenden Vorverurteilung wurde dem 19-Jährigen nicht widerrufen. Darauf bezog sich seine Äußerung "Ist mir doch scheißegal", die er als unmittelbare Reaktion auf die Urteilsverkündung setzte. In Stattgebung eines Antrags der Staatsanwaltschaft wurde der junge Mann vom Wahlrecht ausgeschlossen.
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