Vogelspinnen erlaubt

Wien verbietet Kauf von Riesenschlangen

Teilen

Stadt stellt den Erwerb gefährlicher Wildtiere unter Strafe.

Privatpersonen dürfen in Wien bald keine Giftschlangen, Skorpione oder sehr giftige Spinnen mehr kaufen. Denn mit einer Novelle des Tierhaltegesetzes wird der Erwerb von gefährlichen Wildtieren verboten.

Sehr viel ändert sich für Wildtierfreunde dadurch eigentlich nicht: Denn die Haltung war schon bisher verboten. Ergänzend dazu wird auch der Kauf nun unter Strafe gestellt, was auch für Angebote aus dem Internet oder bei Tierbörsen gilt. Die Stadt begründet das restriktive Vorgehen damit, dass Besitzer von tierischen Exoten mit diesen oft völlig überfordert seien - vor allem, wenn die Tiere größer werden.

Vogelspinnen erlaubt
Betroffen sind vor allem große (über drei Meter, Anm.) und giftige Schlangen. Auch bei anderen Arten, wie etwa den Spinnen, wird nach Gefährlichkeit unterschieden. Die hält sich etwa bei Vogelspinnen in Grenzen, wodurch sie weiterhin als Mitbewohner erlaubt bleiben. Der Ankauf einer Schwarze Witwe hingegen ist tabu. Auch größere Affen, Bären, Raubkatzen, Krustenechsen oder Haie (die größer als 1,5 Meter werden, Anm.) sind von der Verordnung betroffen.

Zudem wird mit der Novelle eine Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflicht für gefährliche Wildtiere eingeführt, die für befugte Händler gilt. Damit werde eine lückenlose Erfassung der in Wien gehandelten Tiere samt Herkunft und Verbleib sichergestellt, hieß es in einer Aussendung. Denn verkauft werden dürfen die inkriminierten Lebewesen prinzipiell weiterhin, wenn auch nur mehr an professionelle Abnehmer wie Zoos.

Halteverbot für Hunde möglich

Ebenfalls neu: Ähnlich wie bei Hunden wird es möglich werden, ein Halteverbot wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit über bestimmte Personen zu verhängen. Denn bei Überforderung könne es zu gefährlichen oder unzumutbaren Situationen kommen, hieß es. Die Regelung sei auch aufgrund von Erfahrungen in der Praxis - etwa im Zusammenhang mit "animal hoarding" - erforderlich.

Der bisherige Strafrahmen in Sachen Tierhaltegesetz wird ebenfalls erhöht. Er reichte bisher von 3.500 bis 14.000 Euro. Künftig wird er von 5.000 auf 20.000 Euro erhöht.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.