Anklage verworfen, Schuldspruch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Nichts ist vom ursprünglichen Vorwurf gegen den vermeintlichen Amokfahrer von Wien-Favoriten übrig geblieben. Die Geschworenen verneinten am Donnerstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen einstimmig die Anklage wegen versuchten Mordes. Es reichte nicht einmal für eine Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung - die entsprechenden Fragen wurden von den Laienrichtern ebenfalls verneint.
Der 21-jährige Installateur wurde am Ende wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit (Paragraf 89 StGB) verurteilt. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Monaten verhängte das Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz) zwei Monate bedingt. Darüber hinaus wurde Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem wurde der junge Mann per Weisung verpflichtet, Alkohol und sonstige Drogen zu meiden, sich in Psychotherapie zu begeben und an einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.