Rückforderungsansprüche in Millionenhöhe
Wiener Linien wegen Diskriminierung bei Semestertickets verurteilt
Der Hintergrund: Die Wiener Linien verlangen von Studierenden mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens 150 Euro für das Semesterticket, während Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien hierfür nur 75 Euro bezahlen müssen. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleichbehandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.
Die Plattform Ticketerstattung.at forderte in einer Musterklage konkret die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Semesterticket für die erlittene persönliche Beeinträchtigung im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb. Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sich über 3000 Studierende dem Sammelverfahren angeschlossen. Die Summe der erhobenen Rückforderungen beläuft sich auf derzeit über 4 Millionen Euro. Betroffen von der Ungleichbehandlung sind alle Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien.
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