"Keine Reanimation"

Patientenverfügung auf Brust tätowiert

Teilen

Das Tattoo des Pensionisten gilt jedoch nicht als verbindliche Patientenverfügung.

Ein ehemaliger Lehrer aus Wien möchte nicht wiederbelebt werden, "weil keiner weiß, wie lange ich dann eigentlich schon ohne Bewusstsein, also tot bin. Und der Gefahr, dass Schäden aufgetreten sind, der möchte ich mich nicht aussetzen", so Ernst Frey im ORF-Interview.

Da er jedoch nicht darauf vertraue, dass die Rettungsdienste die Patientenverfügung im Notfall wirklich lesen, hat sich der Wiener die Worte "Keine Reanimation" auf die Brust tätowieren lassen. Da Tattoos aber nicht als verbindliche Patientenverfügungen gelten, würde er wohl dennoch reanimiert werden, da sich die Einsatzkräfte sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen würden.


Keine verbindliche Patientenverfügung

Wie Mario Krammel, Oberarzt bei der Berufsrettung Wien, gegenüber dem ORF erklärte, stelle das "alleinige Tattoo 'Keine Reanimation' [...] maximal eine beachtliche Patientenverfügung dar. Das heißt, die Behandler des Patienten, die Notärzte und Sanitäter, müssen den Willen des Patienten beachten, sind aber letztlich rechtlich nicht daran gebunden."

Ernst Frey kämpft nun dafür, dass sein Tattoo anerkannt wird. Der Pensionist fühle sich in seinen Menschenrechten verletzt: "Sollte ich wider Erwarten erfolgreich reanimiert werden, werde ich den Rechtsweg beschreiten, nämlich bis zum Europäischen Gerichtshof. Und wenn ich es nicht mehr kann, dann wird es meine Frau tun", so der Wiener, der auf seiner Homepage den Mailverkehr mit den Rettungsdiensten veröffentlicht.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten