Justiz ermittelt

Zweifacher Vater (36) erstickte bei der Arbeit - Firma im Visier

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Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt laufen. 

Der tragische Vorfall ereignete sich auf dem Betriebsgelände einer Firma im Süden Wiens. Der zweifache Familienvater Tibor S. (36), Mitarbeiter der Instandhaltungsabteilung, wurde am 22. April im Bereich eines Lötofens leblos aufgefunden.

Mit einem Notarzthubschrauber musste der 36-Jährige in die Intensivstation nach Wiener Neustadt geflogen werden. Dort wurde S. am 25. April, drei Tage nach seinem Auffinden, für hirntot erklärt und starb.

Der junge Familienvater hinterlässt zwei Kinder, einen Buben und ein Mädchen im Alter von 4 und 7 Jahren und seine Lebensgefährtin.  

Freunde des ehemaligen Obmanns des FC Berndorf, vier Jahre war er dort im Einsatz, erheben seit dem Unfall schwere Vorwürfe.

Vorwurf: "Keine Schutzausrüstung"

Ein Schreiben liegt oe24 vor: "Laut Informationen aus dem behandelnden Krankenhaus wurden im Blut des Verstorbenen stark erhöhte Stickstoffwerte festgestellt." Es bestehe deshalb der dringende Verdacht, dass Tibor erstickt ist. Besonders alarmierend sei, dass laut dem Brief "offenbar" keine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wurde, die eine solche Tragödie hätte verhindern können.

Besorgniserregend sei in dem Fall aber auch, dass die Geschäftsführung (es gilt die Unschuldsvermutung: Anm. Red.) den Vorfall vertuschen wolle. "Intern wird so getan, als sei nichts geschehen", heißt es weiter. Deshalb werde eine vollständige Aufklärung durch das Unternehmen und Behörden gefordert. 

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

"Diese Tragödie darf nicht unter den Teppich gekehrt werden. Die Öffentlichkeit hat ein
Recht auf Information, die Angehörigen ein Recht auf Gerechtigkeit – und die
Mitarbeitenden ein Recht auf ein sicheres, respektvolles Arbeitsumfeld", heißt es abschließend. 

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt,  Erich Habitzl, bestätigt gegenüber oe24 die Ermittlungen in dem Fall wegen fahrlässiger Tötung, aktuell noch gegen Unbekannt. Eine Obduktion wurde bereits angeordnet. Das Arbeitsinspektorat ermittelt. Es gilt, wie bereits erwähnt, die Unschuldsvermutung.

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