Rechtschreibreform

Getrennt- und Zusammenschreibung

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Es wurden Änderungen bei Regeln und bei der Schreibung einzelner Wörter vorgenommen.

Geändert wurden die Regeln zur Schreibung von Verben (Partikel und Verb, Adjektiv und Verb, Substantiv und Verb, Verb und Verb), von Verbindungen aus Adjektiv und Adjektiv sowie von Anglizismen.

Partikel und Verb
Partikel treten in Verbindung mit Verben als Verbzusatz oder als selbstständiges Adverb auf. Beide Funktionen der Partikel können im Allgemeinen mittels des Betonsungskriteriums auseinandergehalten werden.

z.B. abwärtsfahren - rückwärts einparken - aufein ander stapeln - aufeinander achten

Adjektiv und Verb
Adjektive können in zwei Fällen die Funktion eines Verbzusatzes übernehmen: bei Entstehung einer neuen Gesamtbedeutung und wenn das Adjektiv das Ergebnis der Handlung bezeichnet.

z.B. krainkschreiben (= für arbeitsunfähig erklären), kürzertreten (= sich einschränken), heimlichtun (= geheimnisvoll tun), richtigstellen (= berichtigen)

Wenn das Adjektiv das Ergebnis einer Handlung bezeichnet, kann getrennt und zusammengeschrieben werden.

z.B. klein schneiden/kleinschneiden, (etwas) kaputt machen/kaputtmachen, (eine Oberfläche) glatt hobeln/glatthobeln

Substantiv und Verb
Substantive gehen im Regelfall mit Verben Verbindungen ein und werden folglich vom Verb getrennt und großgeschrieben.

z.B. Angst haben (er hat Angst), Gefahr laufen, Maschine schreiben, Rad fahren,

Ausnahmen: eislaufen, leidtun, kopfstehen, teilhaben,
vier Ausnahmefälle: Acht geben / achtgeben, Acht haben/achthaben, Halt machen/haltmachen, Maß halten/maßhalten

Verb und Verb
Diese Fälle können grundsätzlich als Verbindung aufgefasst d.h. getrennt geschrieben werden.

z.B. arbeiten gehen, laufen lernen, sitzen bleiben

Die Zusammenschreibung ist jedoch bei übertragen gebrauchten Verbindungen mit bleiben oder lassen als zweitem Bestandteil sowie bei kennen lernen möglich.

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