Der Kanzler verurteilte zudem eine gemeinsame Erklärung von drei NGOs, die die Diskussion über ausländische Straftäter als "rassistisches Ablenkungsmanöver" bezeichnet hatten.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat in der politischen Debatte um den gewaltsamen Tod eines 13-jährigen Mädchens in Wien-Donaustadt die Vorwürfe dreier NGOs scharf zurückgewiesen und seinerseits der Asylkoordination, dem Verein Autonome Frauenhäuser und ZARA eine Täter-Opfer-Umkehr vorgeworfen. Er zeigte sich über die Haltung der NGOs, die die Diskussion über ausländische Straftäter als "rassistisches Ablenkungsmanöver" bezeichnet hatten, "schockiert".
"Es gibt Wahrheiten, die ausgesprochen werden müssen und die werde ich auch weiterhin aussprechen und nicht zur Tagesordnung übergehen. Es gibt keine einzige Entschuldigung oder Ausrede, die diese bestialische Tat rechtfertigt. Daher verwehre ich mich erneut gegen jede Form der Täter-Opfer-Umkehr und falsch verstandener Toleranz", sagte Kurz in einer Stellungnahme.
Klare Absage an Abschiebestopp
Auch der Forderung der NGOs, einen Abschiebestopp nach Afghanistan zu verhängen erteilte er eine klare Absage. "Es muss mehr und nicht weniger abgeschoben werden, besonders dann, wenn es sich um straffällig gewordene Asylwerber handelt", so Kurz, der darauf verweist, dass afghanische Staatsbürger in Österreich laut Sicherheitsbericht (2019) die größte ausländische Tätergruppe bei Sexualstraftaten darstellen. "Hier von einem 'rassistischen Ablenkungsmanöver' zu sprechen, ist eine Verhöhnung der Opfer und ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Das lehne ich zutiefst ab."
Die drei NGOs hatten in einer gemeinsamen Erklärung am Donnerstag von "rassistischen Ablenkungsmanövern" gesprochen. Politische Akteure würden "eine Asyldebatte vom Zaun brechen" und zudem "pauschalierende, rassistische Vorurteile" gegenüber 40.000 in Österreich lebenden Menschen afghanischer Herkunft schüren. Die Tötung einer jungen Frau würde politisch instrumentalisiert und zusätzlich ein schwer rassistischer Angriff auf eine Bevölkerungsgruppe gestartet, die sich dagegen nicht zur Wehr setzen kann - "das ist pietätlos und verwerflich".
NGO sehen Abschiebungen als verfassungswidrig an
Darüber hinaus könne Abschiebung keine Strafe sein: Es wäre verfassungswidrig, Menschen aufgrund einer Verurteilung im laufenden Verfahren nach Afghanistan abzuschieben - ein Land in dem Tod oder Folter drohen würden. Die drei Organisationen fordern den Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan, den sofortigen Ausbau der Anlaufstellen für Gewaltopfer, mehr Ressourcen für Prävention, ein Ende der rassistischen Pauschalverurteilungen seitens Politik und Medien.