Suspendierung bestätigt

Pilnacek darf nicht mehr zurück

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Der mächtigste Beamte des Justizministeriums bleibt weiterhin suspendiert. 

Die Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek ist vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden – das bestätigte das Justizministerium gegenüber ÖSTERREICH.

Ordentliches Rechtsmittel keines möglich

Das Gericht ist dem Ministerium voll gefolgt. Ordentliches Rechtsmittel ist keines möglich, Pilnacek kann zum VfGH oder VwGH gehen. Pilnacek war von Justizministerin Alma Zadić am 26. Februar suspendiert worden: Er soll u. a. den Termin einer Hausdurchsuchung an den früheren ­Justizminister Wolfgang Brandstetter verraten haben. In den Ermittlungen waren bei Pilnacek und bei Brandstetter Handys beschlagnahmt worden.

Neue Anzeige

Pilnacek hatte zwar vor dem Bundesdisziplinarsenat Recht bekommen, Zadić ließ aber berufen. Pilnacek hätte ohnehin schlechte Karten gehabt, wieder auf seinen Posten zurückzudürfen: Nach dem Bekanntwerden neuer Chats mit Brandstetter („VfGH nach Kuba“) plante die Ministerin eine neuerliche Anzeige. Jetzt heißt es, die Suspendierung ende „mit der endgültigen Klärung“ der strafrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Vorwürfe. 

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