Ibiza-Affäre

Strache drohen 5 Jahre Haft

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Strache war zum Zeitpunkt des Videos Abgeordneter. Wird er verurteilt, droht Haft.

Wien/Ibiza. Andreas Scheil ist Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Uni Innsbruck. Für ÖSTERREICH analysiert er die strafrechtlichen Folgen für Strache.

  • Vorteilsannahme. Scheil: „Strache war zum Zeitpunkt der Video-Aufnahme zwar kein Minister, aber Mitglied des Nationalrats, ein Amtsträger. Das Delikt, das somit infrage kommt, ist die Vorteilsannahme zur Beeinflussung. Strache forderte oder ließ sich einen Vorteil versprechen. Konkret war die Rede von Parteispenden via Verein. Den Vorteil ließ er sich mit dem Vorsatz versprechen, sich in Zukunft bei seiner Amtstätigkeit beeinflussen zu lassen.“
  • Anfütterung. Scheil weiter: „Strache hat somit den Vorsatz, sich in Zukunft als Minister oder als Abgeordneter beeinflussen zu lassen. Schließlich hat er auch die Privatisierung des Wassers in Aussicht gestellt. Das ist ein typisches Vorbereitungsdelikt, weil er sich als Amtsträger auf die Payroll bestimmter Leute begibt, um ein Gesetz durchzubringen. Es ist nicht Bestechlichkeit, weil noch kein konkretes Geschäft in Aussicht gestellt wird. Es ist der Paragraf 306, Anfütterung. Strafdrohung: bei einem Vorteil von mehr als 50.000 Euro sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft.“

(wek)

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