Kurzarbeits-Gipfel

Ab Juli 2021: Zwei Varianten der Kurzarbeit

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Heute diskutiert die Regierung über die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit, die Ende Juni ausläuft. Ab Juli soll es zwei unterschiedliche Modelle geben.  

Die Corona-Kurzarbeit geht erneut in die Verlängerung. Ab Juli sind zwei Modelle für die Kurzarbeit geplant, eines für weiter stark von der Pandemie betroffene Unternehmen wie Luftfahrt und Stadthotellerie, ein weiteres für alle restlichen Branchen.

Eigene Variante 

Die Sozialpartner und Bundesregierung haben sich heute auf die Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Das Wichtigste: Für von der Pandemie besonders getroffene Unternehmen, die etwa aufgrund langer Lockdowns hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, soll eine eigene Variante Arbeitsplätze sichern - zum Beispiel in der Nachtgastronomie. Für alle anderen gibt es eine Übergangsvariante. Alle ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent Nettoersatzrate. 

Betriebe mit Umsatzrückgang von 50 Prozent 

Als besonders betroffene Betriebe gelten jene Betriebe, die entweder von Lockdown oder behördlichen Maßnahmen betroffen sind oder im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum 3. Quartal 2019 verzeichnen. In dieser Variante bleiben die Eckpunkte ähnlich der Corona-Kurzarbeit IV: ArbeitnehmerInnen können in Kurzarbeit gehen und bekommen dafür weiterhin 80 bis 90 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. -lohns. Diese Corona-Kurzarbeitsvariante soll jedenfalls bis Ende des Jahres gelten.

Kocher
© BUNDESKANZLERAMT
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Übergangsmodell bis 2022 

Für das Übergangsmodell wird die Mindestarbeitszeit 50 Prozent betragen, in Ausnahmefällen gelten weiter 30 Prozent. Für ArbeitnehmerInnen bleibt es bei einer Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent. Neu an diesem Modell ist der Selbstbehalt für Unternehmen als Weg in Richtung des alten (vor der Coronakrise geltenden) Kurzarbeitsmodells. Diese müssen künftig für 15 Prozent der Fördersumme selbst aufkommen. Gelten wird dieses Modell bis Sommer 2022. 

Noch lange keine Entspannung  

„Uns war es wichtig, eine Lösung zu finden, die möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglichst lange ihren Arbeitsplatz sichert. Das ist mit der Verlängerung und den Änderungen zur Kurzarbeit IV jetzt gelungen“, zeigt sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. Auch wenn sich der Arbeitsmarkt jetzt erfreulicherweise langsam erholt, kann noch lange nicht von einer Entspannung in allen Branchen die Rede sein. Die Verlängerung der Kurzarbeit IV für besonders hart getroffene Branchen und strengere Regelungen für alle anderen Betriebe, werden dieser Entwicklung gerecht, sagt Katzian: „Auch die erneute Verlängerung der Kurzarbeit wird laufend evaluiert werden. Die Sozialpartner arbeiten außerdem mit vereinten Kräften an weiteren Maßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln und damit Arbeitsplätze zu sichern zu schaffen.“

Fünfte Phase der Kurzarbeit

Die Neuregelung ist die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit. Wie es danach weitergeht mit Kurzarbeit werde anhand einer Evaluierung in einem Jahr entschieden, kündigten Blümel, Kocher und die Sozialpartnerspitzen an. Jedenfalls solle sich die fünfte Phase bei den Abläufen an den bisherigen Corona-Regelungen orientieren, um die Bürokratie gering zu halten, versicherten Sozialpartner und Regierungsmitglieder.

Prognose schwierig

Derzeit sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Kocher rechnet damit, dass die Zahl der Kurzarbeitenden bis Ende des Sommers auf 100.000 bis 120.000 fallen wird. Es gebe noch keine Abschätzung, wie viele davon unter die großzügige Corona-Kurzarbeit fallen werden, aber "ich gehe davon aus, dass es die Hälfte ungefähr sein wird", so Kocher. Einen Anstieg bei den Arbeitslosenzahlen wegen der geringeren Kurzarbeitshilfe erwarte er hingegen nicht, denn die wirklich betroffenen Branchen erhalten weiter Hilfe, in den anderen Branchen sollte hingegen die anspringende Konjunktur Menschen, die arbeitslos werden, in einen neuen Job helfen. Bisher hat das Arbeitsmarktservice (AMS) rund 11 Mrd. Euro an Corona-Kurzarbeitshilfen zugesagt und davon über 7,9 Mrd. Euro ausbezahlt.

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