Änderungen bei Dienstrecht

Ohne Master dürfen Lehrer nicht in Klasse

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Lehrer-Gewerkschafter und Parlamentarier feilschen über Änderungen beim Dienstrecht.

Morgen wird das neue Lehrerdienstrecht im Verfassungsausschuss diskutiert. Seitdem die Verhandlungen gescheitert sind, läuft die Gewerkschaft Sturm gegen das Gesetz. Tatsächlich dürften jetzt noch einige Änderungen kommen:

  • Ausbildung. Angehende Lehrer sollen nicht, wie geplant, nur mit einem dreijährigen Bachelor unterrichten dürfen und den Master erst später nachholen, sondern gleich die fünfjährige Ausbildung abschließen, bevor sie in die Klasse kommen.
  • Kein Fremdunterricht. Fremdfächer sollen nur in Ausnahmefällen unterrichtet werden. Fällt der Mathelehrer beispielsweise für eine Woche aus, findet stattdessen Geografieunterricht statt. In der nächsten Woche werden aber die Mathestunden nachgeholt.
  • Gehalt. Auch beim Verhältnis von Arbeit zu Entlohnung und Mehrdienstleistungen (Überstunden, Zulagen etc.) wird noch gefeilt.

Von SPÖ und Grünen wird jeweils ein Abänderungs­antrag eingebracht. Die Grünen wollen ein Jahresarbeitszeitmodell für Lehrer.
Das Dienstrecht soll am 17. Dezember beschlossen werden.

(kali)

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