Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Verschärfung des Parteiengesetzes beschlossen.
Zentraler Punkt: Künftig wird der Rechnungshof künftig Einschaurechte in Parteifinanzen erhalten, auch die Offenlegungspflichten werden umfangreicher. ÖVP und Grüne sehen in dem neuen Gesetz einen "Meilenstein". Skeptischer gaben sich die Oppositionsfraktionen, wiewohl ihm NEOS und SPÖ teils auch Positives abgewinnen konnten. Die SPÖ ermöglichte bei den entsprechenden Materien die nötige Zweidrittelmehrheit.
SPÖ lehnte zunächst ab - stimmte dann aber zu
SPÖ-Klubvize Jörg Leichtfried sah viele rote "Kernforderung" aus den Verhandlungen erfüllt, darunter die künftige Wahl der Rechnungshofspitze mit Zweidrittelmehrheit. Auch wurde eine Stärkung des Nationalrats bei Sonderprüfungen aufgenommen, die es künftig für die Opposition möglich machen soll, RH-Prüfungen in die Wege zu leiten. Beim materiellrechtlichen Teil des Gesetzes habe man so seine Bedenken, betonte Leichtfried. Daher werde man da auch dagegen stimmen. Leichtfried kündigte zudem einen Abänderungsantrag an, der eine nachträgliche Legalisierung von Vergehen und eine Verkürzung von Verjährungsfristen verhindern soll.
Auch der stellvertretende NEOS-Klubchef Nikolaus Scherak machte neben lobenden Worten ("gelebter Parlamentarismus") einige Defizite im Gesetz aus. Schließlich seien Umgehungskonstruktionen nach dem Dafürhalten der Pinken weiterhin möglich. Im Ibiza-Video sprach Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache derartige Konstrukte an, erinnerte Scherak: "Und genau diese Lücke bleibt offen." Parteinahe Vereine, die mit der Partei nicht statutarisch verbunden sind, seien weiter nicht rechenschaftspflichtig. "Das führt das gesamte Parteiengesetz ad absurdum", betonte Scherak, denn auch der oö. Seniorenbund der NPO-Mittel lukrierte, sei statutarisch nicht mit der ÖVP verbunden. Der von den Regierungsparteien angekündigte Entschließungsantrag, diese Frage zu klären, ist Scherak zu wenig, nämlich ein "Verschieben auf den Sankt Nimmerleinstag". Stattdessen brachten die NEOS einen eigenen Abänderungsantrag ein, der aber keine Mehrheit fand.
Komplett ablehnend zeigte sich die FPÖ, denn der Gesetzesentwurf mache keineswegs mit den jüngst bekannt gewordenen Praktiken Schluss. Nach wie vor gebe es ein großes Schlupfloch. Keinesfalls könne man von "gläsernen Parteikassen" sprechen, so Fürst: "Das Gegenteil ist der Fall." Mit dieser Novelle dürften nahestehende Vereine unbegrenzt an die Partei zahlen, was dem RH auch verborgen bleibe, meint Fürst.
Genau das wies Grünen-Klubobfrau Maurer als absurd zurück. Freilich müsse jede einzelne Zahlung ausgewiesen werden und unterliege selbstverständlich der Kontrolle des RH. Mit dem "strengsten Parteiengesetz, das die Republik je hatte", werde die Transparenz "massiv erhöht" und Dokumentationspflichten "massiv ausgebaut". Auch die Offenlegungspflichten seien wesentlich umfassender als zuvor. Maurer bedankt sich bei SPÖ und NEOS für die konstruktiven Vorschläge.
Selbiger Dank kam auch von ÖVP-Abgeordnetem Andreas Ottenschläger. Man habe wesentliche Forderungen der Opposition übernommen. Daran könne man sehen, "dass wir bemüht waren, breiten Konsens herzustellen". Auch Experten würden die "völlige Neuaufstellung der Parteienkontrolle" loben. Damit sei künftig ein "fairer Wettbewerb" unter den Parteien gewährleistet.
Neben dem Einschaurecht des Rechnungshofes bei "begründetem Verdacht" auf Verletzung des Parteiengesetzes und der Wahl der Spitze des Rechnungshofs mit Zwei-Drittel-Mehrheit werden die Parteien nunmehr auch ihr Vermögen und ihre Schulden vorlegen müssen. Wahlkampfkosten sollen ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt präsentiert werden.
Keine Spenden mehr für Akademien
Ferner wird ein Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und Parteiakademien verankert. Auch eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht für in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und Gutachten für Bund, Länder und Gemeinden soll kommen, es sei denn besondere Gründe der Amtsverschwiegenheit wie Datenschutz oder Urheberrechte stehen entgegen. Bei Parteispenden ist ab 500 Euro der Gönner zu nennen, anonyme Gaben sind nur noch bis 150 Euro möglich und fallen auch nicht mehr unter den Spendenbegriff.