"Beispiellos"
Richterin erklärt: Darum wurde Grasser-Strafe reduziert
Hetlinger betonte, dass die "gravierende Verringerung" der Strafjahre nicht "ansatzweise" für eine Bagatellisierung der Straftaten stehe.
Das Gegenteil sei der Fall. Die Causa sei "beispiellos" in Österreich und ist dazu geeignet, das Vertrauen in Österreich zu "erschüttern"
"Gravierend"
Als "gravierenden Milderungsgrund" führt Hetlinger allerdings die "exorbitant, unangemessene" Verfahrungsdauer ins Feld. Das verstoße gegen die Menschenrechtskonvention.
Auch hätten sich die Beschuldigten seitdem nichts zu Schaden kommen lassen.
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